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Thema: Ausrücken bei anderen Feuerwehren

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  1. #1
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    Ausrücken bei anderen Feuerwehren

    Ein Arbeitskollege von mir wohnt in Ort X und ist auch in Ort X Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
    Arbeiten tut er aber in Ort Z wo er tagsüber gerne bei der FF Ort Z mit ausrücken würde.
    Ich habe gehört, daß es hierzu seit neuem eine gesetzliche Regelung geben soll.
    Leider weiß ich nicht wo, und nach was genau ich da suchen soll.

    Weiß jemand wo genau ich da nachlesen kann, bzw. nach was man im Internet suchen muss?

    Gruß
    Bossi

  2. #2
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    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  3. #3
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    Danke für den Link!

    Hilft mir aber leider auch nicht weiter, denn in dem Stand des BayFWG der dort angegeben wird, ist dies nicht geregelt.
    Die Änderung, dass dies jetzt möglich ist muss erst kürzlich in Kraft getreten sein. Habe da letzten Monat einen Artikel gelesen wo dies drinstand, weiß nur nicht mehr wo.
    Nun suche ich einen aktuellen Gesetzestext.

  4. #4
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    das is bei uns schon lange möglich das man tagsüber woanderst ausrücken kann als nachts weil tagsüber ist es schwer da viele auserhalb arbeiten

  5. #5
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    Hi,

    Möglich ist vieles... bei uns ist das auch so, aber er hat ja nach hier gefragt:

    Original geschrieben von Bossi

    Nun suche ich einen aktuellen Gesetzestext.

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

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  6. #6
    Matze81 Gast
    Wenn so etwas wo steht, dann im Feuerwehr- oder Brandschutzgesetzes Deines Bundeslandes. Da wir das Bundesland nicht kennen, kann man dazu auch leider nichts weiter sagen.
    Bliebe noch die Option einer kreisweiten Verfügung o.ä., da müßtest Du dann aber eher beim KBI/KBR nachfragen...

  7. #7
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    Gesetzeslage NRW

    @Bossi
    Falls du aus NRW kommst hilft dir vieleicht das hier weiter.
    http://www.feuerwehr-bergkamen.de/ausbildung/lv/
    und dann da §2 auswählen

    Gruß Reissdorf

  8. #8
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    Sorry, hab ich vergessen anzugeben.
    Es geht um Bayern...

  9. #9
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    Jaja, entweder sind's die Hesse oder die Bayern, aber letztere sind ja auch Papst ;-)


    Also in RLP ist es möglich, dafür bin ich das beste Beispiel *g*



    In diesem Sinne ©

  10. #10
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    AMEN,

    der oben angegebene Thread is aber trotzdem auch für dich interessant..
    die letzten einträge waren dann scho ziemlich aktuell....(hatte auch so ein ähnliches anliegen)...und von einer Änderung hab ich auch noch nix gehört...glaube aber net, dass sich da was radikal ändern würde (und wenn dann scho gar net, so dass man nicht mehr in der Nachbarwehr tätig sein darf)
    -->laut Gesetz gibts da keinen Artikel der dagegen spricht. Es spricht auch nix dagegen von Seiten des "Bayerischen Gemeindeunfallverischerungsverband" (der ja im Falle eines Falles maßgeblich ist)
    das einzige, was dagegen sprechen könnte, wäre eine persönliche Ablehnung des Kommandanten...dann is es eben Pech....is dann wie mitm Pabst: was der sagt gilt.... ;-)

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