Hierzu ein Stellungsnahme des "Polizeitechnischen Instituts"
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Zusammenfassung:
Neue Geräte in neuen Fahrzeugen müssen eine CE-Kennzeichnung haben.
Alte Geräte haben Bestandsschutz und dürfen in neue Fahrzeuge eingebaut werden, sofern die der Hersteller es nicht untersagt und seine Einbauvorgaben eingehalten werden