Das gilt aber erst seit dem 01.10.2002. Fahrzeuge die ab diesem Datum zugelassen worden sind, dürfen nur mit Geräten bestückt werden (wenn sie während des Betriebes des KFZ mit dessen Bordspannungsnetz verbunden sind!), welche die e-Kennzeichnung besitzen. Vorher gab es eine Übergangsfrist, welche auch Geräte mit einer CE-Kennzeichnung erlaubte.

Fazit: Alte Funksprechgeräte dürfen nicht ohne Weiteres in Fahrzeuge, die nach dem 01.10.2002 gebaut worden sind eingebaut werden. Diese Geräte dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine nachträgliche (sehr kostspielige)Prüfung die e-Kennzeichnung erhalten haben.

Als einzige Hersteller haben diese Prüfung die Firmen EADS ehemals AEG und Motorola ehemals Bosch für einige Fahrzeugfunkgeräte vornehmen lassen. Eine genaue Typenbezeichnung ist beim jeweiligen Hersteller zu erfragen.

Gruß
Micha