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Thema: Ausländisches SoSi bei uns, unser SoSi im Ausland

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  1. #1
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    Ausländisches SoSi bei uns, unser SoSi im Ausland

    Moin moin,

    wie sieht es eigentlich bei ausländischen Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten auf deutschen Strassen aus? Und umgekehrt natürlich auch: Welche Rechte geniessen unsere Einsatzfahrzeuge im (z.B. grenznahen) Ausland?

    Um´s gleich vorwegzunehmen: Natürlich mache ich jedem Einsatzfahrzeug Platz, weil die Fahrer die Lichter und Sirenen ja nicht zum Spass anhaben. Mich würde lediglich die rechtliche Seite interessieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    In der Saarbrücker Zeitung war ein Bericht über das Saarland und Frankreich, die sich da jetzt wieder mal zusammensetzen wollen, denn ein RTW aus F nach D, oder umgekehrt könnten zur Zeit noch ernsthafte Schwierigkeiten bekommen im Ausland. Ob grenznah, oder nich spielt da keine Rolle. Viel mehr lief es über das saarläbdische Prinzip: "Da kennt einer einen, der einen kennt dessen Kollege in Frankreich bei der Gendamerie ist".

    Wenn es interessiert kann ich es ja mal scannen, sofern ich die Zeitung noch finde.
    Es war auch die Rede davon , dass ein ausländisches Fahrzeug bei Geschwindigkeitsübertretungen und LZA Mißachtung, ob der Ausübung der Sonder- u. Wegerechte belangt werden kann !

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  3. #3
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    Wobei KÖNNEN und MACHEN dann wieder 2 paar Schuhe sind ...

    So ein Fall wird wohl nicht sehr oft vorkommen, aber wenn, dann hat der ausländische RTW sicher nen Grund dafür. Und jeder normaldenkende Mensch verzichtet doch darauf, denen an den Karren zu pissen.

    Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.

    Vielleicht nur in diesen Ausnahmefällen, aber ich kann mir nicht denken, dass es größere Schwierigkeiten gibt, wenn ein Fahrzeug im Einsatzfall die Rechte in Anspruch nimmt, auch wenn es sie nach der Gesetzeslage gar nicht hat ...

    Gruß Joachim

  4. #4
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    Ich weiß nur, daß deutsche Fahrzeuge, mit einem fest montierten Blaulicht, in Österreich und der Schweiz Mautbefreit sind.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  5. #5
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    Servus,

    mal ne andere Frage: Hier in dem Thread wird gesagt:

    Zitat Zitat von happyrescue Beitrag anzeigen
    Ich weiß nur, daß deutsche Fahrzeuge, mit einem fest montierten Blaulicht, in Österreich und der Schweiz Mautbefreit sind.
    Hat dazu jemand Infos? Also irgendwie einen Gesetzestext, oder ne Webseite?Vielleicht nen Antrag? Oder wie läuft das ab?
    Besten Dank

  6. #6
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    Schau mal bei der Asfinag nach. Das ist der Betreiber der Österreichschischen Autobahn. Das ganze unter Mautordnung, 2.3 http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=69
    Geändert von Bergwacht9902 (25.03.2008 um 23:54 Uhr)

  7. #7
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    Aber nicht vom Sonntagsfahrverbot. Das gilt nur für einheimische FeuerwehrLKW.

    Gruß Joachim

  8. #8
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    Moin moin,

    vielen Dank für die Antworten bisher. Mir geht es aber hauptsächlich um ausländische Fahrzeuge in Deutschland.
    Hintergrund ist, dass ich in Heidelberg wohne. Hier kommt es öfters mal vor, dass die Amerikaner mit Feuerwehr, Polizei oder Ambulance mit SoSi durch die Stadt fahren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  9. #9
    baumschueler Gast
    Hmmm da stellt sich mir die Frage

    ist in den §§ 35 + 38 StGB festgesetzt woher jemand der Sonder- und Wegerechte in Anspruch nimmt kommen muss?
    Soweit ich weiss sind dort nur die Gründe für eine Nutzung vorgeschrieben und entsprechend können denk ich auch ausländische Fahrzeuge Diese nutzen.
    (Wie es bei den Amerikanern ausschaut weis ich nicht das in §§ 38 etwas von "blauem Blinklicht" steht und die ja meist eine rot,gelb,weiß,blau,grüne Disco aufm Dach haben) wobei Sie das auch nur vom Wegerecht ausschließen würde....
    Das Einsatzhorn und wie es sich anhört.
    Hierzu §§ 55 III StVZO:

    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    Die Vorschriften nach §§ 52 StVZO (auf welchen Fahrzeugen eine SoSi geführt werden darf) dürften für ausländische Fahrzeuge nicht relevant sein, da die SoSi Anlage nach eigenem Recht ja zugelassen ist.

    So das wars

    Gruss

    Christian

  10. #10
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    Hey Leute!

    Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass dort ein oder mehrere deutsche Rettungsdienstfahrzeuge, die im Grenzbereich tätig sind, mit dem Einsatzhorn des Nachbarlandes zusätzlich ausgerüstet waren.

    Weiß aber leider nicht mehr genau wo das war, ich meine im Bereich Deutschland/Holland.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #11
    Christian Gast
    Original geschrieben von baumschueler
    Hmmm da stellt sich mir die Frage

    ist in den §§ 35 + 38 StGB festgesetzt

    Christian

    Es ist § 35 § 38 StVO

  12. #12
    Christian Gast
    Hallo,

    ich kenne das hier zur Grenze D-NL / NL-D. Wenn uns die Kameraden aus NL anfordern fahren wir auch mit Sonderrechten bis dahin. Genauso ist es im umgekehrten Fall. Kommt feuerwehrtechnisch sehr selten vor, aber rettungsdienstlich sehr oft (3-4 mal pro Jahr) weil es hier einen Ferienpark / Camingplatz gibt der auf NL Territorium liegt aber einen deutschen Telefonanschluß hat. Mit dem Handy kommt es drauf an wo der Notruf landet (meist in NL, da das Netz in Grenznähe stärker ausgebaut ist, viele NL'ler arbeiten in D und können so zum Inlandstarif telefonieren, das Netz von denen geht fast 20 km nach D).

    Bis jetzt keine Probleme. Bei Verlegungsfahrten wird eskortiert, d.h. die Polizei übernimmt das Fahrzeug hinter der Grenze und eskortiert das Fahrzeug bis zum Ziel. Wichtig dabei : Das Fahrzeug braucht NICHT ZU WARTEN bis die Eskorte da ist, die treffen sich unterwegs ! Das ist wichtig für die Verletzten schnell ins Krankenhaus zu kommen !

  13. #13
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    2.550
    Original geschrieben von MiThoTyN


    Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.
    Allerdings wird ein Patient solange er als Notfallverlegung (mit SoSi) gefahren werden muss sicher nicht ins Ausland verlegt. Der wird dann ganz sicher erst mal in Deutschland bzw. in dem Land indem sich der Unfall ereignet stabilisiert und Transportfähig gemacht. Dann kann man ihn mit einem normalen KTW ohne Sonderrechte verlegen.

    Im Grenztunnel Füssen der zur Hälfte nach D und zur anderen Hälfte nach A gehört fährt der Füssener RTW auch komplett mit Sonderrechten durch... auch im Österreichischen Gebiet in das der Füssener RTW oft genug alarmiert wird fährt man mit SoSi sofern es eine Notfallfahrt ist!!! Wie es rechtlich geregelt ist weiß ich leider nicht.
    Geändert von Florian kommen (04.04.2005 um 15:03 Uhr)
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  14. #14
    Registriert seit
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    Hey Leute!
    Original geschrieben von Florian kommen
    ...allerdings wird ein Patient solange er als Notfallverlegung (mit SoSi) gefahren werden muss sicher nicht ins Ausland verlegt. Der wird dann ganz sicher erst mal in Deutschland bzw. in dem Land indem sich der Unfall ereignet stabilisiert und Transportfähig gemacht. Dann kann man ihn mit einem normalen KTW ohne Sonderrechte verlegen....
    Das ist so nicht ganz richtig, denn es gibt auch Intensivverlegungen (natürlich mit SoRe) in einem ITW zum Beispiel.
    Kommt zum Beispiel vor, wenn der Patient im z.B. ADAC ist und nicht geflogen werden kann!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  15. #15
    Christian Gast
    Hallo,

    bei uns war letztens ein schwerer VU mit 4 wirklich schwer (lebensgefährlich) Verletzten. Die drei umliegenden Krankenhäuser haben je einen SV aufgenommen und LV aufgenommen. Ein SV wurde nach Nimwegen (NL) in die Radbout (Uniklink Nimwegen) transportiert. Das ging ohne Probleme mit SoSi. Hier wurde ausschließlich nach dem wohl des Patienten entschieden (die Nimweger Uni-Klinik war am nächsten dran, wegen Nacht konnte weder der deutsche noch der niederländische RTH fliegen).

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