Original geschrieben von MiThoTyN
Und wenn es offizielle Verlegungsfahrten von F nach D gibt, dann wird das mit dem Sonder-/Wegerecht auch irgendwie geklärt sein.
Allerdings wird ein Patient solange er als Notfallverlegung (mit SoSi) gefahren werden muss sicher nicht ins Ausland verlegt. Der wird dann ganz sicher erst mal in Deutschland bzw. in dem Land indem sich der Unfall ereignet stabilisiert und Transportfähig gemacht. Dann kann man ihn mit einem normalen KTW ohne Sonderrechte verlegen.
Im Grenztunnel Füssen der zur Hälfte nach D und zur anderen Hälfte nach A gehört fährt der Füssener RTW auch komplett mit Sonderrechten durch... auch im Österreichischen Gebiet in das der Füssener RTW oft genug alarmiert wird fährt man mit SoSi sofern es eine Notfallfahrt ist!!! Wie es rechtlich geregelt ist weiß ich leider nicht.
Geändert von Florian kommen (04.04.2005 um 15:03 Uhr)
Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!