Sag ich ja ... Im Einsatzfall gibts da keine Probleme und man unterstützt sich ja gegenseitig.
Gruß Joachim
Sag ich ja ... Im Einsatzfall gibts da keine Probleme und man unterstützt sich ja gegenseitig.
Gruß Joachim
zu dem Thema hätt ich ne ähnliche Frage:
Angenommen ich kauf mir in Amerika ein altes Polizeiauto/Ambulanz/etc. mit montierter So-Si-Anlage, die sich aber deutlich von der deutschen unterscheidet.
Beispiel:
http://images8.fotki.com/v124/photos...640/105-vi.jpg
Darf ich mit dem Auto hier (natürlich ohne Sondersignale, is klar) fahren, oder nicht?
In Österreich, wollten wir mal mit nen Hilfsguttransport (38 Fzg.), auf den Weg Richtung Ungarn, dann Rumänien, Sondersignal nutzen, für ne Strecke von 28 km von der Autobahn,durch Ortschaften, Landstrassen, bis hin zur Ungarischen Grenze, damit wir zusammen bleiben, wegen den Sonderpapieren, und Genehmigungen.
Da haben wir 6 Monate lang mit den Össis verhandelt, mussten über ein Mitglied des Bundestages gehen, damit auf der Autobahn jedes 10. Fzg., das Blaulicht anmachen durfte. Das hat dann 15 km geklappt hat, weil dann ein Polizist unsere Kolonne gestoppt hat, und trotz der Ausnahmegenehmigung es unter Strafandrohung uns untersagt hat, das Signal zu nutzen.
Was Die Össis uns dann zugestanden haben, war ein Motorradfahrer(!), der für die 28km für zügige Durchfahrt sorgen sollte. Das klappte einmal, weil der gute Mann, dann kein unnötiges Risiko eingehen wollte, immer an den 38 Fzg., vorbei zu sausen. Und der uns dann fragte, warum wir denn nicht unsere Sosi-Anlagen nutzen. Darauf sind dann einige Leute fast in die Luft gegangen.
In Rumänien war das dann wieder ganz anders, denn da war alles erlaubt, nur nicht in den Orten, oder Städten stehen zu bleiben! Also, durch jeden Ort mit Sosi durch.
Damit wir schnell ankommen, gab es ne Ausnahmegenehmigung erster Sahne. Polizei Kontrolle, Genehmigung gezeigt, da läuft der Polizist zu seinem Auto, schmeist sein Sosi an, setzt sich vor die Kolonne, und ab dafür. Wenn wir übernachtet haben, sind meist 1 Polizist, und 1 Gendarm(Militärpolizei) gekommen, die bekamen jeder ne Tüte mit Geschenken: Kaffee, Schokolade, Bierdosen, Gummibärchen. Dafür haben die Nachts unsrer Fzg., und uns bewacht. Und die haben aufgepasst! Bin nachts aus dem LKW raus zum Pinkeln, da macht es dann klack-klack, und so nah hab ich bisher noch nie ne AK-47 zu sehen bekommen. Und dann mit 30 Fzg.,Sosi durch Bukarest, macht echt Eindruck
Es geht nicht nur um Befugnisse von Rettungskräften im Ausland, es gibt da auch innderdeutsche Probleme.
In Bayern dürfen Feuerwehrangehörige selbstständig den Verkehr regeln.
In Baden-Würtemberg allerdings nicht. Auch im Rest Deutschlands ist das nicht erlaubt( berichtigt mich, wenn ich mich täusche).
Jetzt die Frage: Darf ein bayerischer Feuerwehrmann in Baden-Würtemberg den Verkehr regeln?
Darf ein badener Feuerwehrmann in Bayern den Verkehr regeln?
Wenn der bayerische Einsatzleiter (der nämlich dem Feuerwehrmann den Befehl dazu geben muss) dem badischen/thüringischen/australischen Feuerwehrmann gegenüber weisungsbefugt ist und auf bayerischem Boden sagt "Sperr die Straße" dann geht das selbstverständlich. Der bayrische EL auf "fremden" Boden oder auch der urbayrischste Feuerwehrmann auf fremden Boden (warum auch immer er dort ist) darf das natürlich nicht.
Hab das einfach nur aus rein theoretischen Gründen geschrieben, ohne auf praktische Anwendung (die ich mir aber vorstellen könnte) zu achten
Hintergrund ist, dass ich in Heidelberg wohne. Hier kommt es öfters mal vor, dass die Amerikaner mit Feuerwehr, Polizei oder Ambulance mit SoSi durch die Stadt fahren.
Als bei uns auch noch Amis stationiert waren (die jetzt in Heidelberg sind) waren die auch öfter mit SoSi unterwegs.Die meisten haben diese Fahrzeuge so behandelt wie die deutschen Einsatzfahrzeuge.Von daher denk ich schon das es irgendwo geregelt ist.
Also das mit den Amerikanern in HD und wo auch immer ist ja insofern ein Sonderfall, da es sich hierbei noch um die Besatzungsmächte aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg handelt. Ich habe selbst vor mehreren Jahren meinen Zivildienst im RD-Bereich HD gemacht und da war es auch oft so, dass MP und der Rettungsdienst der US Army mit Sondersignal gefahren sind. Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten. Viele US-Bürger, die in HD leben und ja auch alle eine USA-KFZ-Nummer haben, haben auch keine Haftpflichtversicherung. Also mal keinen Unfall mit den US-Bürgern bauen.
Das Gelände der US-Streitkräfte in HD ist ja auch amerikanisches Territorium, da wird nicht lange gefackelt. Da hat auch die deutsche Polizei keine Befugnisse.
Gruß
Eschon
Das stimmt so.Für die gilt die STVO nicht und die Pol darf denen auch nicht den Führerschein abnehmen das dürfen nur die MP`s.Ist etwas kompliziert.Original geschrieben von Eschon
Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten.
ups verschrieben....*g*Original geschrieben von Christian
Es ist § 35 § 38 StVO
Hallo,Original geschrieben von frontloop33
zu dem Thema hätt ich ne ähnliche Frage:
Angenommen ich kauf mir in Amerika ein altes Polizeiauto/Ambulanz/etc. mit montierter So-Si-Anlage, die sich aber deutlich von der deutschen unterscheidet.
Beispiel:
http://images8.fotki.com/v124/photos...640/105-vi.jpg
Darf ich mit dem Auto hier (natürlich ohne Sondersignale, is klar) fahren, oder nicht?
das auf dem Foto gezeigte Auto ist denke ich mal so alt das es als Oldtimer mit H Kennzeichen oder mit einer 07er Nummer in rot (Gutachten nach §21c StVZO erforderlich) zugelassen werden kann. Dann kann auch die rote Rundumkennleuchte eingetragen werden. Je nach Behörde ist sie bei Fahrt auf öffentlichen Strassen abzudecken oder das Leuchtmittel zu entfernen.
Hallo!Original geschrieben von Eschon
1.)Also das mit den Amerikanern in HD und wo auch immer ist ja insofern ein Sonderfall, da es sich hierbei noch um die Besatzungsmächte aus der Zeit nach dem zweiten Weltkrieg handelt.
2.)Das schwierige daran ist, dass für die Jungs hier wohl die US-Gesetze gelten.
3.)Viele US-Bürger, die in HD leben und ja auch alle eine USA-KFZ-Nummer haben, haben auch keine Haftpflichtversicherung. Also mal keinen Unfall mit den US-Bürgern bauen.
4.) Das Gelände der US-Streitkräfte in HD ist ja auch amerikanisches Territorium, da wird nicht lange gefackelt. Da hat auch die deutsche Polizei keine Befugnisse.
1.) Jain! Die Amerik. Streitkr. sind zwar schon seit dem 2 WK hier, jedoch seit der NATO nicht mehr als Besatzungsmacht, sondern nur noch hier stationiert.
2.) Das ist auch nur halb richtig. Die dürfen auch nur 80 fahren wenn sie niocht gerade einen Einsatz haben. Die müssen sich auch an die deutschen Gesetze halten wie wir auch.
3.) Da bin ich mir auch nicht so sicher das diese keine Haftpflicht haben...
4.) Da kann ich dir sagen das es DEUTSCHES Gelände ist. Das Gelände ist auch NICHT BESETZT. Die Länder, bzw. BRD haben dieses Gelände den Amerikaner nur mehr oder weniger freiwillig zur freien Verfügung gestellt. Du kannst ja mal raten wer zusammen 85% der Gebäude in Spangdahlem bezahlt hat und wem die Hektar gehören die da neu bebaut werden. Das Gehört alles dem Land RLP und geht in den Besitz von RLP über wenn die Amys irgendwann mal abziehen sollten....
Aber B2T: Die Polizei der BRD hat auf dem Flughäfen und sonstigen Flöächen wo sich die amys breitmachen genau die selben Rechte wie im restlichen Deutschland auch. Genauso sonstige Behörden, oder wie erklärt es sich sonst das in Spangdahlem auf der Airbase Zoll und Sozialamt nach Schwarzarbeitern fahnden und die Grünen Streife fahren.
Die Amys könne ebenfalls in Deutschland Fahrzeuge anhalten und Leute festnehmen wenn dies unmittelbar deren Interressen betrifft und auch gebrauch von ihrem Disco-Blau-Bunt-Horn gebrauch machen. Wenn ein FLF von denen nach draußen fährt um ein brennendes Feld zu löschen würde ich auch sagen das Sie SoRe und WeRe haben.
Woher weiß ich das alles? Ich hab über ein Jahr auf der Amerikanischen Airbase in Spangdahlem als Elektriker gearbeitet.
In diesem Sinne
Geändert von feuerteufellars (05.04.2005 um 22:41 Uhr)
Über das erstere hätte ich gerne Beweiße in Schriftlicher Form, vieleicht im Zuge der Amtshilfe durch Anforderung der Deutschen Polizei, aber ich würde mir als Zivilperson von einer CSG-Streife oder auch von der richtigen "Militärischen" MP auf offener Straße bestimmt nichts sagen lassen, sofern ich nicht irgendeine Straftat begehe.
Bei uns in der Gegend (Kaiserslautern) sieht man auf offener Straße zudem eh fast nur noch CSG-Einheiten, also der "US-Zivilpolizei", wobei dort meistens sogar Deutsche angestellt sind.
Wie es mit Sonderrechten im Ausland aussieht gibt es bei uns ein Beispiel. Ich wohne ziemlich nahe an der Grenze zu Frankreich, in der nächsten Stadt steht ein NEF (Bad Bergzabern) das über Nacht als im französischen Wissembourg als Einsatzfahrzeug steht.
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/ <Radom> \
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\.. Meister../
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Vielen Dank, das ist ja supi....Andere Frage: Gibts sowas auch für Slowenien?
Geändert von heikomuenzing (25.03.2008 um 23:32 Uhr)
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