1. Allgemeines
Die Truppmannausbildung erfolgt in zwei Stufen
Ausbildung Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung (70 Stunden)
Ausbildung Truppmann Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr
(80 Stunden im 2-Jahres-Programm)
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile ist die Truppmannausbildung beendet.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung
(Truppmann Teil 1)
Feuerwehrdiensttauglichkeit
Mindestalter 15 Jahre
...
4. Weitere Ausbildung
Die Ausbildung zum Truppmann wird mit dem Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr
(2-Jahres-Programm, 80 Stunden) abgeschlossen
Der zweite Teil der Truppmannausbildung darf erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres
begonnen werden