Sorry, dass es etwas OT wird!

@Stefan:
Das ist aber an sich nicht die richtige Vorgehensweise. Die Jungs und Mädels sollen ja erstmal wissen, was z.B. das Vorgehen nach FwDV4 bedeutet, bevor sie ein Leistungsabzeichen nach dieser FwDV machen. Deshalb ist eben gefordert, dass mindestens TM Teil I begonnen ist bevor das LA abgelegt werden kann.

TM I & II zusammen kann auch nicht so ganz funktionieren:
1. Allgemeines
Die Truppmannausbildung erfolgt in zwei Stufen
– Ausbildung Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung (70 Stunden)
– Ausbildung Truppmann Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr
(80 Stunden im 2-Jahres-Programm)
Erst mit dem erfolgreichen Abschluss beider Teile ist die Truppmannausbildung beendet.
2. Voraussetzungen zur Teilnahme an der Feuerwehr-Grundausbildung
(Truppmann Teil 1)
– Feuerwehrdiensttauglichkeit
– Mindestalter 15 Jahre
...
4. Weitere Ausbildung
– Die Ausbildung zum Truppmann wird mit dem Teil 2: Ausbildungsdienst in der Feuerwehr
(2-Jahres-Programm, 80 Stunden) abgeschlossen
Der zweite Teil der Truppmannausbildung darf erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres
begonnen werden
Quelle: "Ausbilderleitfaden für die Freiwilligen Feuerwehren Bayerns Truppmann Teil 1: Feuerwehr-Grundausbildung"

Gruß
Alex