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Thema: Konsequenzen bei privatem Blaulicht-Einsatz?

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  1. #1
    pierre0208 Gast
    genau das dachte ich mir auch

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    Zitat Zitat von pierre0208 Beitrag anzeigen
    Verboten ist aber gut und schön, aber wenns der Wehrleiter selber machen, kann es doch gar nicht so verkehrt und verboten sein. Sonst hätte er ja schon längst eine auffn Deckel bekommen. So das Zitat eines Kameraden, mit dem ich das Thema diskutierte!!!!
    Mal geschaut, ob die Wehrleiter (in unseren Breiten nennt man die Gemeinde-/Stadtbrandmeister) evtl. eine Ausnahmegenehmigung haben?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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