Nix durcheinander bringen, die Herrschaften! :-)
ALSO: Der MHD als solches verlangt von ALLEN seinen Mitarbeitern im RD, unabhängig vom Bundesland und den damit verbundenen Gesetztesregelungen, die Ableistung von RD-Fortbildungsstunden. Es gibt ja auch RettGesetze, die keine FOBI vorschreiben.
Nun schreibt ja das RettG NRW die Ableistung von 30h Jahresfortbildung vor und hat diese durch einen Erlass des MFJFG konkretisiert.
Und gemäss dieses Erlasses kann die genannte FOBI durchaus NICHT anerkannt werden. Der MHD als solches erkennt diese im Rahmen seiner EIGENEN Fortbildungspflicht natürlich an, aber der Träger und die Prüfinstanz des öffentlichen RD in NRW könnten da Probleme machen.