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Thema: Rettungsdienst Rückenschild, wer darf es tragen?

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  1. #1
    baumschueler Gast
    Original geschrieben von Uncle Sam


    In meinen Augen sind das alles Schwachmaten.
    Ich habe festgestellt, daß die Fähigkeiten eines Rettungsdienstlers antiproportional zu Menge der Sachen sind, die er an seinem Gürtel und in seinen Taschen hat.

    Grüße,
    Uncle Sam

    Da hat er ein wahres Wort gesprochen.....
    ....vor diesen RettRambos mit Nahkampfausrüstung sollte man eher vorsichtig sein.....(*g* Rettungrambo darf übrigens getragen werden wann,wo und wer auch immer will *g*)
    Wo man es bei 16 oder 17 jährigen Ehrenamtlern noch belächeln kann muss man sich bei älteren und vor allem bei manchen Hauptamtlern echt an den Kopf packen.....


    Gruß


    cj

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Original geschrieben von Etienne

    *IRONIE AN*
    Nachtrag:
    Vielleicht sollte ich statt dem RettAss oder RettDienst Rückenschild lieber SupMod drauf machen! *grins*
    *IRONIE AUS*

    Ich hätte da günstig was anzubieten.... Soll auch dein Name drauf oder reicht "FORENGOTT"?
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    RK-SL11 Gast

    Rückenschilddebatte

    Ich stimme AkkonHaLand zu. Der Name "Rettungsdienst" ist nicht geschützt, ein Rückenschild entfaltet alleine keine Rechtsfolgen. Etwas anderes gilt nur für die Bezeichnung "Rettungsassistent", wegen der ausdrücklich geschützten Berufsbezeichnung.

    Aber schon die unberechtigte Nutzung der Bezeichnung "Rettungssanitäter" wäre für sich genommen nicht strafbar. Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.

    Dass Rettungsdienst als "öffentliche Aufgabe" festgeschrieben ist, macht aus dem Rettungsdienstler keine Amtsperson. Die Müllabfuhr ist auch eine "öffentliche Aufgabe", ebenso wie der Rundfunk oder das Fernsehen. Und bei einem Rückenschild "Müllmann" oder "Fernsehanstalt" käme die Diskussion nicht auf.

    Bei uns ist das Rückenschild "Rettungsdienst" nicht verbreitet. Unser Landesverband beschafft offiziell nur Schilder mit Qualifikationsangabe, da diese einen höheren Informationswert, z.B. bei der Zusammenarbeit vor Ort haben. Der Begriff "Rettungsdienst" ist eben sehr allgemein.


    DRK LV Saarland
    Frank Bredel, Jurist und Pressesprecher

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255

    Re: Rückenschilddebatte

    Original geschrieben von RK-SL11

    Sobald man aber Kontakt zu Patienten hat (z.B. bei einer Ersten Hilfe) ergeben sich für einen gekennzeichneten Helfer rechtliche Folgen, wie z.B. die Garentanpflicht, Strafbarkeit des Unterlassens, etc.
    Strafbarkeit des Unterlassens???
    Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    baumschueler Gast

    Re: Re: Rückenschilddebatte

    Original geschrieben von Alex22
    Strafbarkeit des Unterlassens???
    Sorry das hat nichts mit Rettungsdienst oder RS bzw RA zu tun, jeder der nicht hilft macht sich Strafbar.
    Grundsätzlich richtig....aber....

    Strafbar wegen Unterlassens macht sich wie du bereits richtig sagtest gemäß §§323c StGB jeder der nicht oder nicht im best möglichen Maße hilft.
    Jedoch erhöht sich das Strafmaß erheblich, wenn man dies mit einer besonderen Qualifikation tut und als solche gekennzeichnet ist.
    Das ergibt sich aus der sog. Garantenpflicht(§§ 13 I StGB), welche immer auf einem "Vertrag" beruht, welcher aber auch schon besteht, wenn einem Unfallopfer die Hilfeleistung angeboten wird und dieses Angebot angenommen wird (auch stillschweigend bei Bewusstlosigkeit). Aus der Qualifikation in Verbindung mit der Kennzeichnung geht dementsprechend eine höhere Erwartung an die Leistung des Helfers hervor.

    Also privat am besten "ohne Werbung" herumlaufen und helfen wo zu helfen ist und alles wird gut......

    Gruß

    Baumi

  6. #6
    Registriert seit
    26.02.2006
    Beiträge
    1.565
    Ich habe mir mal alle Beiträge hier durchgelesen, was nicht heißen soll, dass ich nicht etwas "überlesen" haben kann. Ich finde es schon sehr schön wenn ich an einen Einsatzort komme und dort sofort einen RD'ler (anhand der Einsatzjacke) erkennen kann. Noch besser ist es wenn er dann einen Qualifikationsaufnäher (San, RS, RA) trägt so, dass er ggf. und seinem Kenntnisstand entsprechend in die Arbeit mit eingebunden werden kann.

    Zu den rechtlichen Fragen sei gesagt, dass das der Begriff "RETTUNGSDIENST" nicht geschützt ist auch wenn es einige gerne hätten und keine Amtsanmaßung besteht. Ferner ist der Tatbestand der Amtsanmaßung nur dann erfüllt wenn derjenige auch als solcher tätig wird. Das mit dem "öffentlichen Auftrag" ist absoluter Nonsens - es gibt auch "nichtbehördliche" Rettungsdienste z.B. DRK, ASB, JUH, MHD etc. und andere Private Rettungsdienste. Ich weiß das ich mir damit den Zorn der Angehörigrn dieser Organisationen zuziehe aber ich sage es trotzdem - was nicht staatlich ist kann dann nur privat sein - so auch die HiOrg's, selbst wenn es, rein rechtlich, Körperschaften öffentlichen Rechts sind.

    Nicht einmal der Begriff "FEUERWEHR" ist geschützt => Werkfeuerwehr -> Betriebsfeuerwehr (nicht als Fw anerkannt) auch diese Einheiten tragen das Rückenschild FEUERWEHR. Wenn jemand mir dazu etwas anderes sagen kann würde ich mich sehr freuen wenn er mir auch die einschlägigen § (Bundesrecht/Europarecht) dazu nennt damit ich meinen Wissensstand aktualisieren kann.

    Das tragen von bestimmten Rückenschildern wird allerdings gerne von den einzelnen Organisationen eingeschränkt und dann per Dienstanweisung untersagt, was allerdings keine rechtliche Beschränkung, außerhalb der Tätigkeit (Freizeit) in der jeweiligen Organisation, darstellt. Da weder die Rettungsdienst-Gesetze der Länder noch das Bund/Länder Abkommen für den Rettungsdienst noch das Rettungsassistentengesetz dazu keine Aussagen treffen wer wann ein Rückenschild tragen darf ist somit die rechtliche Situation für mich eigentlich klar - jeder darf....

    Er sollte sich nur überlegen ob er damit auch wirklich Gutes tut oder nur sein Profilneuröschen pflegt....
    Geändert von Pille112 (25.05.2007 um 12:30 Uhr)
    Gruß Carsten
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  7. #7
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    5.311
    @Pille112: Machst du bitte wieder Absätze in deine Texte rein? Da bekommt man ja Augenkrebs ;)

    Sonst: Hat er ja eigentlich alles gesagt, was es dazu zu sagen gab... *g*

    MfG Fabsi

  8. #8
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    1.565
    @ Fabsi: SORRY - werd versuchen in Zukunft an die Absätze zu denken :-)
    Gruß Carsten
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  9. #9
    Zwiebel Gast
    Hallo Leute, ich habe mir den Thread jetzt mal hier durchgelsen und habe da nochmal eine Frage..
    Ich bin mitlerweile Ausgebildeter Rettungssanitäter und mich würde mal interessieren, ob es für mich Strafbar ist, in der Öffentlichkeit eine art Signaljacke mit dem Rückenschild Rettungssanitäter zu tragen?

    das ist mir in diesem Thread nicht ganz erschwinglich gewesen..

    Hoffentlich lacht mich jetzt hier keiner von euch aus :(

    LG

    Zwiebel

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