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Thema: SoSi für SEG-Ärzte?

  1. #1
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    SoSi für SEG-Ärzte?

    Gibt es eigendlich die möglichkeit das SEG-Ärzte mit ihrem Privat-PKW und SoSi beim SEG-Alarm direkt zum Einsatzort fahren? LNAs und manchne "2.NAs" haben ja auch SoSi.

  2. #2
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    Also soweit ich weiß ist das nur für LNA und auch nur dann wenn sie als LNA alarmiert werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    aussenbereichsnotärzte haben die möglichkeit bei der zuständigen behörde ein SoSi für ihren privaten PKW zu beantragen.
    diese warneinrichtung muss abnehmbar und verdeckt eingebaut sein und darf nur zum zweck der notfallrettung MIT auftrag der zuständigen leitstelle benutzt werden. etwaige notfälle, die sich aus dem laufenden betrieb der praxis des arztes ergeben dürfen NICHT mit diesem SoSi gefahren werden.
    diese regelung wird in meinem LS-Bereich auch angewandt und es fahren ein paar NAs mit ihrem eigenen PKW zu notfällen raus.
    sie entlasten so die NEFs und halten in entlegenen gebieten vor allem auch die hilfsfrist ein. fahrten des NA mit bis zu 25 min wären sonst bei uns nicht vermeidbar. und das ist unakzeptabel!

    quelle zu der regelung ist das BayMI.

    und bevor jetzt wieder die bayernhasser die bühne betreten, da das ganze ländersache ist hab ich keine ahnung wie das bei euch geregelt ist!
    ...man muss kein Meister oder Dipl. Ing. sein, man muss es können...

  4. #4
    toby1310 Gast
    moin,

    also bei mit im Nachbarkreis gibt es auch ein Fzg. das so
    Ausgestattet ist aber ich kenne bis jetz selber nur das eine Fzg.
    Also ist das in NRW auch möglich nach Entsprechender Genehmigung.

    greetz
    --toby--

    Original geschrieben von SEG-Betreuung
    aussenbereichsnotärzte haben die möglichkeit bei der zuständigen behörde ein SoSi für ihren privaten PKW zu beantragen.
    diese warneinrichtung muss abnehmbar und verdeckt eingebaut sein und darf nur zum zweck der notfallrettung MIT auftrag der zuständigen leitstelle benutzt werden. etwaige notfälle, die sich aus dem laufenden betrieb der praxis des arztes ergeben dürfen NICHT mit diesem SoSi gefahren werden.
    diese regelung wird in meinem LS-Bereich auch angewandt und es fahren ein paar NAs mit ihrem eigenen PKW zu notfällen raus.
    sie entlasten so die NEFs und halten in entlegenen gebieten vor allem auch die hilfsfrist ein. fahrten des NA mit bis zu 25 min wären sonst bei uns nicht vermeidbar. und das ist unakzeptabel!

    quelle zu der regelung ist das BayMI.

    und bevor jetzt wieder die bayernhasser die bühne betreten, da das ganze ländersache ist hab ich keine ahnung wie das bei euch geregelt ist!

  5. #5
    Registriert seit
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    Hi !

    Also in Bayern geht es ohne große Probleme für LNA's und ORGL's.

    Oder Ihr lasst das Fahrzeug eures Notarztes auf die Organisation zu, dann ist es auch kein Problem.
    Haben wir so mit unserem Notfallfolgedienst gemacht. Der hat sein Privatauto mit SOSI ausgestattet und es ist auf die Organisation zugelassen. Kein Problem.

    Vergeben tut Genehmigungen für SoSi-Anlagen in Bayern die jeweilige Bezirksregierung. Sprich:
    Oberfranken
    Unterfranken
    Mittelfranken
    Oberbayern
    Niederbayern
    Oberpfalz
    .....

  6. #6
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    Original geschrieben von EISI
    Oberfranken
    Unterfranken
    Mittelfranken
    Oberbayern
    Niederbayern
    Oberpfalz
    .....
    Schwaben fehlt...*g*
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  7. #7
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    Siehe "....."

  8. #8
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    Hallo!

    Original geschrieben von EISI
    Haben wir so mit unserem Notfallfolgedienst gemacht. .....
    Was bitte macht der Notfallfolgedienst?



    Nur zur Info und zum Klugscheißen ;)
    Der Notarzt ist in Bayern ohne gesetzliche Hilfsfrist, die gilt nur für die RTWs der Grundvorhaltung. Trotzdem sollte das ganze natürlich einen gewissen zeitlichen Rahmen haben, weshalb es auch in unserem Leitstellenbereich Ärzte gibt, die im Privatwagen mit SoSi Hintergrundnotarzt bzw. Außennotarzt fahren.


    Grüße

    loxi

  9. #9
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    Richtig der Notarzt hat keine Hilfsfrist, verkürzt die des RTW aber wenn er eher da sein sollte.

    Unser Notfallfolgedienst ist auf der Autobahn zu gange (Nicht zwingend aber da wir direkt an der Autobahn sind eben meistens dort).
    Er kümmert sich um Unverletzte und das die von der Unfallstelle weg kommen. Kümmert sich um eine Schlaf- und Verpflegungsmöglichkeit für die selbigen.
    Holt zum beispiel Hunde ab die zurückbleiben nach einem Unfall.
    Verpflegt aber auch Helfer bei größeren Einsätzen.
    Ist (nicht zwingend aber in unserem Fall so) KIT'ler.

    Er macht eben alle Aufgaben, die nix für den Rettungsdienst sind aber eigentlich Menschlich drin sein sollten nach einem VU oder ähnlichen Ereigniss.

  10. #10
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    Original geschrieben von EISI


    Er macht eben alle Aufgaben, die nix für den Rettungsdienst sind aber eigentlich Menschlich drin sein sollten nach einem VU oder ähnlichen Ereigniss.
    Hallo!

    Hmmm...stellt sich die Frage, ob es dann Notwendig ist, Fahrzeugen diese Genehmigungen zuerteilen..? Aber gut, wenns denn so ist.

    MfG

  11. #11
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    Kannst mir ja gerne erklären wie der sonst durch den Stau kommen soll.

  12. #12
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    Hallo !

    Ich werde primär zum Einsatz alarmiert, bekomme aber auch keine Genehmigung und muss auch durch den Stau... darin kann ja nicht die alleinige Begründung liegen.

    Wenn dem so wäre, dann bekommen demnächst die Abschlepper die Genehmigung, um durch den Stau zufahren bzw. den Weg geräumt zubekommen !

    Aber gut, wenn es halt so ist ...dort bei euch

    MfG

  13. #13
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    Tja etz wäre deine Aufgabe mal noch interessant.

  14. #14
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    also kann man den notfallfolgedienst sozusagen mit ner mini-seg-betreuung vergleichen?

  15. #15
    Registriert seit
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    Ja könnte man

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