moin,
also bei mit im Nachbarkreis gibt es auch ein Fzg. das so
Ausgestattet ist aber ich kenne bis jetz selber nur das eine Fzg.
Also ist das in NRW auch möglich nach Entsprechender Genehmigung.
greetz
--toby--
Original geschrieben von SEG-Betreuung
aussenbereichsnotärzte haben die möglichkeit bei der zuständigen behörde ein SoSi für ihren privaten PKW zu beantragen.
diese warneinrichtung muss abnehmbar und verdeckt eingebaut sein und darf nur zum zweck der notfallrettung MIT auftrag der zuständigen leitstelle benutzt werden. etwaige notfälle, die sich aus dem laufenden betrieb der praxis des arztes ergeben dürfen NICHT mit diesem SoSi gefahren werden.
diese regelung wird in meinem LS-Bereich auch angewandt und es fahren ein paar NAs mit ihrem eigenen PKW zu notfällen raus.
sie entlasten so die NEFs und halten in entlegenen gebieten vor allem auch die hilfsfrist ein. fahrten des NA mit bis zu 25 min wären sonst bei uns nicht vermeidbar. und das ist unakzeptabel!
quelle zu der regelung ist das BayMI.
und bevor jetzt wieder die bayernhasser die bühne betreten, da das ganze ländersache ist hab ich keine ahnung wie das bei euch geregelt ist!