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Thema: Mithören bei privaten FME???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @JoergS

    Hi,

    dass Mithörschaltungen für Führungskräfte teilweise gestattet sind, stimmt schon. Die Länder als Betreiber der Funknetze sind ermächtigt, Regelungen zu erlassen, um den BOS-Funk in ihrem Bereich den Erfordernissen anzupassen. Es gibt Bundesländer, in denen es entsprechende Erlasse der Innenminister gibt. In unserem Bundesland ist dieser aber älter als 10 Jahre und somit beispielsweise nicht mehr gültig.

    Der Bundesgesetzgeber hat ja nicht bestimmt, für welche Anlagen welche Nachrichten bestimmt sind (TKG).

    Ein anderes entsprechendes Beispiel sind die FuG 13 (tragbare 4Meter FuG). Hier gibt es Bundesländer, die einen Einsatz dieser Geräte nur den KBI, OrgL Rettung und Leiter BFen gestatten und nur diesen Frequenzzuteilungs-Urkunden ausstellen lassen. In anderen Bundesländern rennt jeder Kommandant damit herum.


    Das hat auch was mit den unterschiedlichen Funkkonzepten der Länder zu tun (integrierte Leitstellen usw.)

    Und ich rede von FuG 13 mit Akkreditierung.
    Geändert von kafu (07.05.2002 um 00:58 Uhr)

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