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Thema: Mithören bei privaten FME???

  1. #1
    ffhuegi112 Gast

    Mithören bei privaten FME???

    Hallo!
    Ich hab mir vor einiger Zeit selber meinen Quattro 98S gekauft! Da aber in der zwischenzeit bei meiner Feuerwehr bei allen "normal sterblichen" die mithörfunktion gelöscht wurde, auch bei mir, wollte ich wissen ob man den privaten Melder auch "offen" haben darf!!

    mfg Stefan

  2. #2
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    Kurz und knapp gesagt, NEIN, man darf den Melder nicht offen haben.

  3. #3
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    Schwierige Frage. Ich denke du solltest mal mit deinem Wehr-/Wachführer reden. Aber wenn er entschieden hat, das alle FME ohne Monitorfunktion zu betreiben sind, wird das auch keinen Erfolg bringen.

    Das wird wohl deine private Entscheidung bleiben ob du ihn so lässt oder umprogrammieren lässt.

    -> Rechtliche Hinweise gibts über die Suchfunktion genug, denke ich.
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  4. #4
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    Hallo ffhuegi112,

    Die Mithöre ist genehmigungspflichtig, ab einem bestimmten Dienstgrad ist sie genehmigungsfrei.

    Aber was anderes: Wenn der Melder Dir privat gehört, sollte es doch Deine Sache sein. Ich würde sie mir nicht löschen lassen...:-)
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  5. #5
    FFWLorch Gast
    Hallo Leute!

    Also so weit ich weiß ist es ja nicht gestattet die Mithörfunktion aktivieren zu lassen (Außer besonders Befugte)....Ist aber ja bekannt.

    Da ich selbst auch einen privaten FME habe, werde ich deshalb den Melder auch niemals aus der Hand geben, um sowas zu verhindern.
    Denn sonst ist das Mithören futsch, auch wenn er mir selbst gehört.... Ich hab ja keine befugnis zum mithören.

    Viele Grüße!

  6. #6
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    Hallo!

    Ich muß ehrlich sagen, daß sich mir der Magen umdreht, wenn ich sowas lesen muss!!!

    Welche Feuerwehr ist auf gut deutsch so "panne", und löscht Mithörfunktionen auf den Melder? Das darf doch gar nicht wahr sein!!!
    Jede Wehrführung, die mal logisch nachdenkt, wird zu dem Schluß kommen, daß die Mithörfunktion ein sehr großer Vorteil ist. Wer sich regelmäßig oder auch nur ab und zu auf dem Einsatzkanal informiert kann dort eine ganze Menge lernen:
    Ich finde es jedes mal höchst interessant, den ganzen Alamierungablauf von der Leitstelle bis zum Einsatzende zu verfolgen. Vor allem der Vergleich der Einsatzmeldung mit der tatsächlichen Lagemeldung weicht recht häufig voneinander ab. Gerade in solchen Fällen ist schnelles und vor allem richtiges Handel wichtig (Nachalarmierung, Koordinierung usw...)

    Und sowas kann man vom Funk lernen!!!

    Meiner Meinung nach ist das was bei euch passiert ganz großer Unsinn! Meckert denn da keiner? Unglaublich!

    Viele Grüße

    ZickZack

  7. #7
    ffhuegi112 Gast
    Hi!
    Danke für euren Antworten!
    @ ZickZack: Bei uns haben sie gesagt dass man das jetzt nicht mehr offiziell mit der BOS-Zulassung zu vereinbaren wäre, außerdem wären angeblich zu viele Informationen an 3. weiter gegeben worden! Keine Ahnung wie warum und weshalb! Ich finde es zumindest sch.... dass eine solche "Sperre" eingeführt worden ist! Wenn ich auf meinen Melder mithöre dann ist es entweder wenn ich daheim bin oder ich mitkriege dass irgendwo Einsatz ist, und hier hör ich nur kurz mit damit ich weiß was los ist! Noch ein Gegenargument wäre ja, dass sich genauso gut sich jeder einen Scanner heimstellen könnte und mit dem auch mithören könnte, sogar Leute die überhaupt nicht in der Feuerwehr o. Ä. tätig sind!

    Was meint ihr dazu??

    CU Hügi

  8. #8
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    Hallo ffhuegi112!

    Über den Sinn bzw. Sinnlosigkeit mancher Bestimmungen und Regelungen zu diskutieren würde ganz sicher in bodenlose ausarten und zu nichts führen. Gerade wenn man bedenkt, dass JEDER ohne großes Fachwissen und finanzielle Mittel (mein erstes BOS-Mithöhrgerät bestand aus einem Radio, bei dem ich den Quarz verdreht habe!) einen Scanner betreiben kann...

    Ich wollte Dir damit nur sagen:
    Du brauchst Dich in diesem Forum nicht zu rechtfertigen, wann und wie lange Du den Funk mithörts. Vielmehr würde ich mich an Deiner Stelle nicht allzusehr verrückt machen lassen. Nimm Deine Aufgaben und Pflichten als Feuerwehrmann wahr und der Rest ist ja wohl ganz alleine Deine Sache, oder?
    Ich wünsche Dir noch viel Freude mit Deinem Quattro und wenn Dir nochmal einer an Dein "Teil" gehen will dann tret ihm in den Allerwertesten ;-)

    ZickZack

  9. #9
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    Hallo,

    >>Ich finde es jedes mal höchst interessant, den ganzen Alamierungablauf von der Leitstelle bis zum Einsatzende zu verfolgen. Vor allem der Vergleich der Einsatzmeldung mit der tatsächlichen Lagemeldung weicht recht häufig voneinander ab. Gerade in solchen Fällen ist schnelles und vor allem richtiges Handel wichtig (Nachalarmierung, Koordinierung usw...) <<

    Verstehe ich nicht.Wieso nehmt ihr Meldeempfänger mit zum Einsatz? Die Trupps brauchen keinen, da sie auf den Befehl des Gruppenführers reagieren. Der Gruppenführer bzw Einsatzleiter hat normalerweise ein FuG, braucht also auch keinen. Und dann sag mir mal wie du mit einem FME nachalamierst. Dazu benutzt man in der Regel ebenfalls ein FuG.

    Darüber hinaus hat so ein empfindliches (und teures ) Gerät nichts beim Einsatz verloren.

    >>Wer sich regelmäßig oder auch nur ab und zu auf dem Einsatzkanal informiert kann dort eine ganze Menge lernen: <<

    Ich will nicht den Moralapostel spielen aber in Deutschland ist das Mithören immer noch verboten. Auch für FA (SB) mit Funklehrgang.

    >>Die Mithöre ist genehmigungspflichtig, ab einem bestimmten Dienstgrad ist sie genehmigungsfrei.<<

    das ist mir ehrlich gesagt neu. Wo kann ich das nachlesen?

    Mir ist klar, dass alles nicht so heiss gegessen wird, wie es gekocht wird und wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Es wird wohl niemand etwas dagegen haben , wenn jemand still und heimlich mal den BOS Kanal zufällig eingestellt hat. Aber wieso regt ihr euch darüber auf, wenn die Wehrführung die Monitorfunktion von den Meldern nimmt.Rein rechtlich ist sie auf der sicheren Seite, da wie schon öfters erwähnt, niemand den BOS Funk mithören darf. Und es wurde schon oft genug mal ebend so der Melder angeschaltet, um mal im Supermarkt oder vor Freunden zu protzen. Und rein praktisch hat die Monitorfunktion nur einen Vorteil: Mal ebend die Neugier zu stillen, wenn irgendwo im Nachbarort die Sirene geht.
    Das der Quadro M keine Monitorfunktion mehr anbietet ist gar nicht mal so schlecht. Auf diese Weise kommt man gar nicht erst in Versuchung die Monitorfunktion einzuschalten. Ich gebe auch zu, dass es auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus nützlich ist, wenn man den Funkverkehr mithören kann. So kann man sich auf die Lage einstellen. Aber das kann man auch lösen wenn der Melder nach einer Alamierung länger auf Durchsage bleibt.

    Ach so, mal kurz zurück zum eigentlichem Threat:

    Die Wehrführung darf dir auch Untersagen einen privaten FME zu benutzen. Und sie kann, wenn sie private FME's duldet, auch bestimmen, welche Schleifen programmiert sind .


    Gruss

    JS


    PS: Freigegeben zur Diskussion

  10. #10
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    Hi JoergS!

    >>Verstehe ich nicht.Wieso nehmt ihr Meldeempfänger mit zum Einsatz? Die Trupps brauchen keinen, da sie auf den Befehl des Gruppenführers reagieren. Der Gruppenführer bzw Einsatzleiter hat normalerweise ein FuG, braucht also auch keinen. Und dann sag mir mal wie du mit einem FME nachalamierst. Dazu benutzt man in der Regel ebenfalls ein FuG. <<

    Hä? Wo steht denn, daß ich den Melder mit in den Einsatz nehme?
    Gemeint war: Man sitzt zu Hause und hört ner anderen Wehr beim Einsatz zu...

    >>Darüber hinaus hat so ein empfindliches (und teures ) Gerät nichts beim Einsatz verloren.<<

    Da stimme ich Dir voll und ganz zu. Der Melder hat im Einsatz absolut nichts verloren!

    Du hast zwar auch, wie Deine Vorgänger, die Gesetzeslage zitiert aber mich würde Deine persönliche Meinung interessieren.
    Würdest DU Deinen Melder freiwillig "kastrieren"? Ich nicht...bin ich ganz ehrlich. Gesetz hin oder her.

    Viele Grüße

    ZickZack

  11. #11
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    @JoergS

    Hi,

    dass Mithörschaltungen für Führungskräfte teilweise gestattet sind, stimmt schon. Die Länder als Betreiber der Funknetze sind ermächtigt, Regelungen zu erlassen, um den BOS-Funk in ihrem Bereich den Erfordernissen anzupassen. Es gibt Bundesländer, in denen es entsprechende Erlasse der Innenminister gibt. In unserem Bundesland ist dieser aber älter als 10 Jahre und somit beispielsweise nicht mehr gültig.

    Der Bundesgesetzgeber hat ja nicht bestimmt, für welche Anlagen welche Nachrichten bestimmt sind (TKG).

    Ein anderes entsprechendes Beispiel sind die FuG 13 (tragbare 4Meter FuG). Hier gibt es Bundesländer, die einen Einsatz dieser Geräte nur den KBI, OrgL Rettung und Leiter BFen gestatten und nur diesen Frequenzzuteilungs-Urkunden ausstellen lassen. In anderen Bundesländern rennt jeder Kommandant damit herum.


    Das hat auch was mit den unterschiedlichen Funkkonzepten der Länder zu tun (integrierte Leitstellen usw.)

    Und ich rede von FuG 13 mit Akkreditierung.
    Geändert von kafu (07.05.2002 um 01:58 Uhr)

  12. #12
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    Mithörschaltungen

    @ Hügi:

    Ist das Verbot der Mithörschaltung bei euch landkreisweit oder nur stellenweise verhängt worden?
    Obwohl ich die Mithörschaltung befürworte (Gründe oben...) habe ich in gewisser Hinsicht auch Verständniss dafür, wenn jetzt der Riegel vorgeschoben wird. Du hast in Deinem Posting erwähnt, dass anscheinend Infos an Dritte weitergegeben wurden -- und dass darf nicht sein, erstens von Seiten der Gesetzgeber und zweitens sollte es sich von selbst verstehen, das Gehörte für sich zu behalten bzw. die Mithörschaltung nicht zu aktivieren wenn dritte oder "Unbefugte" mithören können.

    Als kleines Beispiel: Ich hatte letztes Jahr einen Motoradunfall und wurde auch mit RTW ins Krankenhaus gefahren. Nach Einsatz-Ende gibt der RTW die Patientendaten (also damals meine) an die Rettungsleitstelle durch und bekommt dann die Einsatznummer. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie viele Leute von meinem Unfall erfahren haben, nur weil ein oder zwei "Mithörer" nicht die Klappe halten konnten und die "Neuigkeiten" gleich verbreiten mussten. Wenn mein halber Bekanntenkreis und sogar Leute die ich nur flüchtig kenne früher über meinen Unfall informiert werden als meine Freundin bzw. meine Eltern, stößt mir das halt auf. Als ich dann mal nachgefragt habe woher die Betreffenden von meinem Unfall erfahren haben, kam als Antwort: "Der...hats aufm Funk gehört und hat mich gleich angerufen". Und das kann sicher nicht der Sinn einer Mithörschaltung sein.

    Allerdings stelle ich mir die Frage, ob das Canceln aller Mithörschaltungen den erwarteten Erfolg bringt. Sie sind schnell wieder eingerichtet, Scanner bekommt man heut zu Tage nachgeschmissen und den Funk hört man doch trotzdem noch mit, sei es "nur" bei einem Einsatz.



    In diesem Sinne
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  13. #13
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    Hallo Zickzack,

    meine ganz persönliche Meinung: Ich finde die Monitorfunktion recht sinnvoll, wenn man auf der Fahrt zum Gerätehaus ist. Man kann sich auf die Lage einstellen und weiss was einem erwartet, da bei der Alamierung nur das Alarmstichwort durchgegeben wird.
    Und wenn ich genau wüsste, das alle Kameraden dies auch so sehen, hätte ich nichts gegen eine generelle Freischaltung der Funktion.
    Da es aber immer wieder Leute gibt, die meinen besonders Toll zu sein wenn sie im Supermarkt an der Kasse mit eingeschaltetem Melder stehen oder in der Kneipe vor Freunden damit prahlen zu müssen, kann ich sehr gut verstehen, weshalb die Monitorfunktion gesperrt wird.
    Ich fände es nicht toll , wenn ich einen NAW benötige und die ganze Kneipe/der ganze Supermarkt darüber bescheid weiss.

    >>Gemeint war: Man sitzt zu Hause und hört ner anderen Wehr beim Einsatz zu... <<

    OK, hier hab ich dich falsch verstanden.

    Gruss

    JS

  14. #14
    Registriert seit
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    Hey Leute!


    Bei uns werden FME aus ohne Mithörfunktion programmiert und dann weitergegeben!

    Die privaten sind allerdings offen programmiert und teilweise auch die der offiziellen!

    Solange man das durch einfaches Umprogrammieren ändern kann ist das ja gut!

    Bloß denkt mal an die neue FME-Reihe von Swissphone! Der Quattro XL (glaube ich oder der Quattro M) können gar nicht auf Mithören programmiert werden, da das Hardwaremäßig gar nicht erst möglich ist!

    Ich denke diese Art wird von Behörden vermehrt gekauft! Ich denke aber auch, dass es nicht unbedingt nötig ist, dass ein normaler Feuerwehrmann seinen Melder aufmithören schalten muss! Das ist nicht so wichtig, oder hängt davon ein erfolgreich verlaufender Einsatz ab? Ich meine nicht!


    Bei uns werden nur die Melder vom KBM, ASL, StBM, GemBM, OrtsBM und weitere wichtige Leute für mithören freigeschaltet! Ich finde das reicht auch!


    Gruß

    Etienne


    Funkbeauftrager + Kreisfunkausbilder
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  15. #15
    marco Gast
    Hallo,
    eine Meinung zu dem Thema:
    was keiner weiß macht keinen heiß, gerade bei einem privaten FME.
    Bei uns giebt es über die Mithörfunktion auch keine klare Regelung.Einige haben es einige nicht.Aber da verliert eigentlich keiner ein Wort drüber.
    Meiner Meinung nach ist eine Mithörfunktion sinnvoll.Ich arbeite ca.20km von unserer Feuerwehr entfernt. Da höre ich auch erst mal kurz mit was überhaupt genau los ist. Denn wegen einer Ölspur, PKW Brand etc... brauch ich nicht in die Wache fahren, denn bis ich dann in ca.20 min dort wäre ist die Sache meist erledigt.

    So kann die Stadt auch einiges an Kosten sparen.Was würde es denn Kosten wenn gleich jeder von der Arbeit wegrennt wenn der Melder geht?

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