Als Hersteller/Verkäufer kann Dir das ja egal sein, ob der Erwerber mit dem erworbenen Produkt sinnvoll was anfangen kann.
Einzig die beschaffenden Stellen hätten vom Rechnungshof wieder eine übergebraten bekommen, aber geändert hätte sich nichts. Das der Rechnungshof erst hinterher Verschwendung anprangern, aber keine Konsequenzen folgen ist IMHO auch nicht wirklich toll.
Gruß
Simon