..., welches für Hamburg den Transport von Verstorbenen durch den RD durchaus gestattet. Incl. dem Einladen von bereits Verstorbenen.
Am Ende wird man die Bestattungs- und Rettungsdienstgesetze aller Bundesländer durchforsten müssen, um zu einer lokalen Meinung zu kommen.
Allerdings kann ich aus 3 Bundesländern berichten, daß man sich den Streß des Einsargens im RTW i.d.R. nicht antut, weil die Patienten alle erst bei der Einfahrt ins Klinikgelände versterben. Ist IMHO die beste Lösung für alle Beteiligten.
MfG
Frank




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