Hallo!
Die, die Funkverkehr durchführen müssen, haben bzw. bekommen eh ein 4m-Gerät Genehmigt.
Ansonsten gibt es die Leitstellen bzw. Einsatzzentralen der Stützpunktwehren, die organisatorische Dinge über Funk klären müssen.
Alarmierungen gehören weiterhin an Zentrale Stellen.
Aber, das ist in jedem Bundesland ( leider ) anders geregelt ...
MfG