@ Akkon HaLand:

Das stimmt so nicht, dass jeder der einen AED benutzt, eine MPG-Einweisung haben muss, da das MPG nur für den gewerblichen Bereich gilt.
Sobald das Gerät gewerblich genutzt wird, benötigt man eine Einweisung. Und gewerblich heisst in dem Zusammenhang auch, wenn ehrenamtliche San.-Dienste angeboten werden, oder eben auch der ehrenamtlich HvO.
Ein WErsthelfer fällt aber nicht unter das MPG, da hier jedwede Gewerblichkeit fehlt.
Daraus ergibt sich die Situation, dass du im Dienst den AED wegen fehlender Einweisung nich benutzen darfst, ausserdienstlich als Ersthelfer darfst du das gleiche Gerät benutzten.
Übrigens: Wenn der Ersthelfer nur defibrilliert und keine CPR durchführt, wird er auch nicht belangt werden, das wäre ja auch noch schöner, dann würde ja niemand mehr helfen....

MfG

brause