Ergebnis 1 bis 12 von 12

Thema: KfZ-Landeskennzeichen NRW

  1. #1
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808

    KfZ-Landeskennzeichen NRW

    Hallo,

    seit einiger Zeit werden in NRW bei der POL keine Kreiskennzeichen mehr an die Fzg. angebracht, sonder das neue Landeskennzeichen, wo als Ort quasi "NRW" steht.
    Hier in Düsseldorf steht als erste Ziffer immer eine 4 auf dem Kennzeichen. Ist schon irgendetwas über die Systematik der neuen Kennzeichen bekannt, also ob z.B. der RP, der Kreis oder die Behörde etc. aus dem Kennzeichen abgeleitet werden kann?

    MfG

    brause

  2. #2
    Registriert seit
    09.01.2004
    Beiträge
    171
    Also sie wollen ja noch einen kleinen Aufkleber auf die Scheibe kleben, wo dann darauf steht z.B. Ihre Polizei aus dem Kreis XY
    MFG

  3. #3
    Registriert seit
    11.09.2003
    Beiträge
    460
    Weiss jemand was, ob die nun mit den Kameras auch Geschwindkeitsmessungen machen können/dürfen??

  4. #4
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Mit welchen Kameras denn ??? In diesem thread steht nix von Kameras ?
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2003
    Beiträge
    460
    Sorry, die haben jetzt am Innenspiegel Kameras, habe ich vergessen eben mit rein zu schreiben.

  6. #6
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186

    Zur Kennzeichensystematik

    Hallo,

    Die 4 auf dem Kennzeichen bedeutet einfach nur, dass das Fahrzeug in den Zuständigkeitsbereich des Landesinnenministeriums fällt, deshalb werden alle Fahrzeuge der Polizei NRW einmal diese 4 haben, die Zahl dahinter ist einfach nur fortlaufend...

    Ich weiß nicht ob es geplant ist, könnte es mir aber durchaus vorstellen, das dieses System auch für andere Fahrzeugflotten des Landes angewendet werden soll. (zb. Landesbetrieb Strassenbau)

    Für alle die es nicht kennen, die neuen Kennzeichen sehen folgendermaßen aus:
    NRW - 4 - 1234

    Gruß
    Carsten

    EDIT:
    Ich denke nicht dass diese Kameras zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden dürfen, denn es fehlt ja eine geeichte Meßeinrichtung wie beim PPS.
    Die Kameras sollen zur Beweissicherung bei Angriffen auf Polizisten (zum Beispiel bei Verkehrskontrollen) dienen und damit wohl eher eine abschreckende Funktion erfüllen.

    Falls aber "zufällig" ein schwerwiegender Verkehrsverstoss wie zb. Überholvorgang mit Gefährdung, Rotlichtverstoss usw. also Vorgänge die auch ohne genaue Messung klar zu erkennen sind, aufgezeichnet werden sollten, so ist mir kein Grund bekannt, warum diese Aufzeichnung nicht als Beweismittel zugelassen sein sollte.
    Geändert von DG3YCS (11.01.2005 um 18:55 Uhr)

  7. #7
    logic-e Gast

    ...

    naja die Fälle kommen ja jetzt erstmal....

  8. #8
    Registriert seit
    20.12.2001
    Beiträge
    808
    Danke für die Infos, wieder ein Stück schlauer...

    MfG

    brause

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Bei uns stehen die abundzu mal ne Woche in der Kreiswerkstatt.

    Nein, nicht weil sie kaputt sind,

    sondern weil sie geleased sind. In den Leasingverträgen ist eine gewisse Summe X an km eingetragen, die man pro Monat verfahren darf. Da aber wahrscheinlich der Verantwortliche, der diese Verträge aus Seiten der Polizei, ausgehandelt hat, absolut keine Ahnung hat. Unser Kreisgebiet ist flächenmäßig nicht gerade klein und von daher ist das Limit schnell erreicht.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  10. #10
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Diese Kilometerlimit ist ja auch mit ein Grund, warum alle Pol-Fahrzeuge ein Landeskennzeichen bekommen durch das man gerade NICHT irgendwelche Rückschlüsse auf die regionale Stationierung ziehen kann.

    Durch die einheitlichen Kennzeichen soll es einfacher werden die Fahrzeuge der einzelnen Dienstellen untereinander zu verschieben, zb. zwischen einer Vielfahrer-Dienstelle (hauptsächlich wohl Autobahn Pol. und große in die Fläche gehende Landkreise) und Dienstellen die weniger Kilometer "verbraten".
    Bisher mussten dann immer die Farzeuge umgemeldet (für einen Austausch also 2x ), Alle Papiere abgeändert und neue Nummernschilder angefertigt werden. Heute (bald...) reicht eine Anweisung "von oben". Ein Fahrer der einen Dienstelle fährt zum neuen Bestimmungsort des KFZ, gibt dort Schlüssel und Papiere ab, nimmt ggf. Schlüssel und Papiere des anderen KFZ in Empfang (beim direkten Tausch) und fährt damit zur Heimatdienstelle. VORGANG ABGESCHLOSSEN!

    Einige Jahre vor der Einführung des Leasingsystems wurde in NRW übrigends eingeführt, dass wenn die Beamten einer Dienstelle ein Fahrzeug "Schuldhaft" zerlegen (soll wohl häufiger vorkommen als man denkt...), nicht diese Dienstelle ein neues Fahrzeug bekommt(wie früher), sondern eine Nachbardienstelle mit einer besseren Unfallbilanz, die dann Ihrerseits eine alte Möhre an die "Unfalldienstelle" abgibt.
    Weiß jemand ob das auch jetzt noch so ist ???

    Gruß
    Carsten

    EDIT:
    ICh denke das Kilometerlimit ist nicht pro Monat festgelegt, sondern über die ganze Vertragslaufzeit. Nur wenn man jetzt alle "Frei"-Kilometer in der ersten Hälfte der Leasingzeit "verbrät" dürfte das KFZ wohl zum Schluss nur noch auf dem Hof stehen. Deshalb wird im Moment wohl noch so gehandelt als wenn ein Monatslimit besteht (Gesamtkilometerleistung/Leasingdauer),
    sobald aber Erfahrungen bestehen, inwieweit die Kilometergrenzen durch geschicktes verschieben am besten ausgenutzt werden können, wird es wohl (hoffentlich) nicht mehr so oft vorkommen das Fahrzeuge "gesperrt" werden.

    Würde ein Monatslimit bestehen, währe ein geschicktes verschieben ja sinnlos!!!
    Geändert von DG3YCS (12.01.2005 um 15:01 Uhr)

  11. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.273
    Wie das Limit läuft weiß ich net genau.

    Finde es trotzdem dämlich. Haben sie schon mehrere neue Wagen hier stehen und eiern dann doch wieder mit den alten Klapperkisten, mit 500.000 und mehr km auf der Uhr, durch die Gegend.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  12. #12
    76440 Gast
    das limit bezieht sich auf die leasingzeit von 2 jahren ... soweit ich weiss ... das stand hier mal in der zeitung ...

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •