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Thema: KfZ-Landeskennzeichen NRW

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  1. #10
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    Hallo,

    Diese Kilometerlimit ist ja auch mit ein Grund, warum alle Pol-Fahrzeuge ein Landeskennzeichen bekommen durch das man gerade NICHT irgendwelche Rückschlüsse auf die regionale Stationierung ziehen kann.

    Durch die einheitlichen Kennzeichen soll es einfacher werden die Fahrzeuge der einzelnen Dienstellen untereinander zu verschieben, zb. zwischen einer Vielfahrer-Dienstelle (hauptsächlich wohl Autobahn Pol. und große in die Fläche gehende Landkreise) und Dienstellen die weniger Kilometer "verbraten".
    Bisher mussten dann immer die Farzeuge umgemeldet (für einen Austausch also 2x ), Alle Papiere abgeändert und neue Nummernschilder angefertigt werden. Heute (bald...) reicht eine Anweisung "von oben". Ein Fahrer der einen Dienstelle fährt zum neuen Bestimmungsort des KFZ, gibt dort Schlüssel und Papiere ab, nimmt ggf. Schlüssel und Papiere des anderen KFZ in Empfang (beim direkten Tausch) und fährt damit zur Heimatdienstelle. VORGANG ABGESCHLOSSEN!

    Einige Jahre vor der Einführung des Leasingsystems wurde in NRW übrigends eingeführt, dass wenn die Beamten einer Dienstelle ein Fahrzeug "Schuldhaft" zerlegen (soll wohl häufiger vorkommen als man denkt...), nicht diese Dienstelle ein neues Fahrzeug bekommt(wie früher), sondern eine Nachbardienstelle mit einer besseren Unfallbilanz, die dann Ihrerseits eine alte Möhre an die "Unfalldienstelle" abgibt.
    Weiß jemand ob das auch jetzt noch so ist ???

    Gruß
    Carsten

    EDIT:
    ICh denke das Kilometerlimit ist nicht pro Monat festgelegt, sondern über die ganze Vertragslaufzeit. Nur wenn man jetzt alle "Frei"-Kilometer in der ersten Hälfte der Leasingzeit "verbrät" dürfte das KFZ wohl zum Schluss nur noch auf dem Hof stehen. Deshalb wird im Moment wohl noch so gehandelt als wenn ein Monatslimit besteht (Gesamtkilometerleistung/Leasingdauer),
    sobald aber Erfahrungen bestehen, inwieweit die Kilometergrenzen durch geschicktes verschieben am besten ausgenutzt werden können, wird es wohl (hoffentlich) nicht mehr so oft vorkommen das Fahrzeuge "gesperrt" werden.

    Würde ein Monatslimit bestehen, währe ein geschicktes verschieben ja sinnlos!!!
    Geändert von DG3YCS (12.01.2005 um 15:01 Uhr)

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