Ja richtig die DV gilt auch bei uns
Hmm, und welchen Teil von:
"Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht..."
hast Du nicht verstanden?

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nur Funkrufnamen sind nichts geheimes und die FMS Kennungen auch nicht.
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Das entnimmst Du welcher Regelung?
Woher nimmst du die Erlaubnis, Betriebsunterlagen zu veröffentlichen?

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Ich würde dir raten die DV etwas genauer anzusehen bevor du dich äußerst.
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Ich kenne sowohl den Inhalt der DV810, als auch den meines Arbeitsvertrages, sowie der Verpflichtungserklärungen gem. §1 Verpflichtungsgesetz und §9 BAT.

Das Veröffentlichen von betrieblichen Unterlagen ("unsere Liste") würde hier mit der kurzfristigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses und möglicherweise der Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens geahndet werden.

Deine Annahme, daß das bei euch nicht so ist, erscheint mir mehr als blauäugig.
Bitte informiere dich _umgehend_ über Deine Befugnisse!

MfG

Frank