Richtig, Du darfst bis zur Vollendung Deines 18. Lebensjahres den Schutzanzug der Jugendfeuerwehr tragen, wenn Du vorher einen BY2000 willst musst Du mit Deinem Kommandanten drüber reden. In vielen Gemeinden ist es oft so, dass Du aber evtl. auch mit 18 noch keinen eigenen Schutzanzug bekommst, da einfach das Geld dafür fehlt. Das ist aber wiederum eine andere Sache.
Ich würde aber, um späteren Missverständnissen vorzubeugen, das Ganze als PSA (persönliche Schutzausrüstung) und nicht als Einsatzuniform bezeichnen.