@ !Maik!,
Ausgenommen von der Mautpflicht sind Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste. Ebenso befreit sind unter anderem Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und -betriebsdienst sowie für Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden.
mfg