Moin moin,

diese "Bevorrechtigung" muß von jedem Mobilfunknetzberteiber zur Verfühgung gestellt werden, so will es mal wieder das Gesetz.

Der Antrag wird von geeigneter Steller (BMI, Katas-Stab, Leistelle) gestellt und vom Netzbetreiber einsprechend eingerichtet. Dabei spielt die Vorwahl (01510, 0172...) keine Rolle!

Sollte es nun in einer Mobilfunk-Basisstation zu eine Engpass bzw. Überlastsituation kommen, so werden andere Teilnehmer unterbrochen, damit die Bevorrechtigten ihren Call tätigen können, aber nur zum Zeitpunkt des Gesprächsaufbaus. Ihr habt also nicht exclusiv einen Port für Euch belegt.

Die Bevorrechtigung gilt für Empfang und Senden.