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Thema: Zulassung FUG 8b für HLF20/16

Baum-Darstellung

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  1. #2
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    Hallo!

    Eja, ganz einfach... Kraftfahrzeugen mit Neuzulassungen seit dem 1. Oktober 2002 dürfen nur noch mit e1 gekennzeichnetetn Geräten ausgestattet sein.

    Hat euer Gerät diese e1-Kennzeichnung, könnt ihr es weiter verwenden.
    Es gibt aber ( nicht sicher ) die möglichkeit e1-Prüfung nachträglich durchzuführen, um auch ältere Geräte weiter zu verwenden!?

    Hintergrund ist die EMV ( Elektromagnetische Verträglichkeit ), bei Verwendung älterer und neurere Technik, das diese sich nicht gegenseitig stört!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (25.12.2004 um 10:47 Uhr)

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