Hallo!
Eja, ganz einfach... Kraftfahrzeugen mit Neuzulassungen seit dem 1. Oktober 2002 dürfen nur noch mit e1 gekennzeichnetetn Geräten ausgestattet sein.
Hat euer Gerät diese e1-Kennzeichnung, könnt ihr es weiter verwenden.
Es gibt aber ( nicht sicher ) die möglichkeit e1-Prüfung nachträglich durchzuführen, um auch ältere Geräte weiter zu verwenden!?
Hintergrund ist die EMV ( Elektromagnetische Verträglichkeit ), bei Verwendung älterer und neurere Technik, das diese sich nicht gegenseitig stört!
MfG