Hallo!
Das mag ja alles stimmen was Du sagst, finde es auch nicht gerade super.
Aber es ist nunmal ne EU-Richtlinie und an der gibts nix mehr zu rütteln.
Verbaust Du so ein Gerät ohne E1-Zulassung in ein Neufahrzeug (der Hersteller wirds nämlich nicht machen) so erlischt sofort die Betriebserlaubnis des Neufahrzeuges.
Im Falle eines Falles hast Du immer die schlechten Karten, egal was passiert. Den Du fährst mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis.
Damit müssen wir uns abfinden, die Hersteller wirds freuen.