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Thema: Zulassung FUG 8b für HLF20/16

  1. #1
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    Zulassung FUG 8b für HLF20/16

    Hallo,
    wir sind gerade dabei die ersten Planungen für eine Ersatzbeschaffung unseres TLF (wird ein HLF20/16) zu machen.
    Jetzt ist es so dass ich gehört habe dass Fug. seit neuestem eine "E1" zulassung brauchen um in einem neuen Feuerwehrfahrzeug verbaut werden zu dürfen. Unser altes TLF hat nun aber vor ca. 5Jahren ein neues Fug8b erhalten das wir eigentlich übernehmen wollten. Kennt sich jemand mit der Problematik aus. Es handelt sich um ein Bosch/Motorola S/E Gerät das über Commander 5 FMS Hörer bedient wird ohne Bedienteil.
    Mfg Micha
    Die letzten Worte eines Elektrikers:" Was isch´n des fier a Kabel..."

  2. #2
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    Hallo!

    Eja, ganz einfach... Kraftfahrzeugen mit Neuzulassungen seit dem 1. Oktober 2002 dürfen nur noch mit e1 gekennzeichnetetn Geräten ausgestattet sein.

    Hat euer Gerät diese e1-Kennzeichnung, könnt ihr es weiter verwenden.
    Es gibt aber ( nicht sicher ) die möglichkeit e1-Prüfung nachträglich durchzuführen, um auch ältere Geräte weiter zu verwenden!?

    Hintergrund ist die EMV ( Elektromagnetische Verträglichkeit ), bei Verwendung älterer und neurere Technik, das diese sich nicht gegenseitig stört!

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (25.12.2004 um 10:47 Uhr)

  3. #3
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    Bei dem Gerät habt ihr wohl Glück: Motorola/Bosch FuG8 und FuG9 ab Baujahr 1996 entsprechen normalerweise der Richtlinie und können bei autorisierten Wärkstätten die E1 Kennzeichnug nachträglich erhalten (d.h. die Prüfen die Seriennummer, kleben das Ding drauf und wollen wohl auch noch etwas Geld dafür).

    Bei älteren Geräten wäre zwar eine Nachzertifizierung möglich, aber die Messerei alleine kostet mehr, als das Gerät wert ist.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  4. #4
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    Danke mal für eure Antworten. Hört sich ja mal nicht ganz so schlecht an. Hat von euch schon mal einer dieses Überprüfen lassen des Fug gemacht? Muß/kann ich da direkt zum Hersteller? In dem Fall Motorola?
    Mfg Micha
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  5. #5
    Christian Gast
    Hallo,

    wende Dich mal an Motorola. Die haben die e1-Etiketten "auf der Rolle" und wenn Du die Seriennummer durchgibst dann bekommst Du die Prüfurkunde und die entsprechden Typschilder zugeschickt. Damit ist das Gerät dann nachzertifiziert und darf genutzt werden. Darauf achten das auch der Commander bzw. die Auflage ein e1-Zeichen haben muß.

  6. #6
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    Das ist gut, das bigM die Dinger verschickt. Habe schon Händler gesehen, die wollten über 100¤ für einmal Plakette draufkleben haben.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  7. #7
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    Ah! Vom Commander wußt ich jetzt nicht das der das auch braucht. Gibts da Probleme oder geht das auch so wie bei Motorola ?
    Wir haben nämlich keine Lust eine ca.5 Jahre alte Funkanlage zu ersetzen blos weil irgend einer mal wieder ne neue Richtlinie rausbringt. Vor allem liegt ja immer noch das Gerücht Digitalfunk in der Luft und dann nach ein paar jahren wieder alles neu? Ich hör unseren Kämmerer jetzt schon heulen.
    Danke mal.
    Mfg Micha
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  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    habe letzte Woche ein Commander 5 BOS mit Auflage KS verbaut, da war auch ein e1-Prüfzeichen drauf. Macht auch Sinn da die Auflage (wenn auch indirekt übers FuG) an das KFZ Bordnetz angeschlossen ist. Somit muß es auch e-Zugelassen sein !

    Ich denke nicht das das "Nachzertifizieren" bei BIG M kostenlos sein wird ich denke es wird etwa 50-100 € kosten wird, jedoch ist das immer noch weniger als ein neues FuG.

  9. #9
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    Hallo, hab jetzt per Mail mit Mot. kontakt aufgenommen und auch promt eine Antwort erhalten. Diese beinhaltet einen 3Seitigen Anhang indem Mot. bestätigt das die in der Tabelle aufgelisteten Fugs folgenden Richtlinienen ensprechen:72/245/EWG mit Anpassung 95/54/EWG...usw. Eine sogenannte Herstellererklärung. Ist das das was wir brauchen? Weil von "E1" konnte ich nicht direkt was lesen.
    Mfg Micha
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  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    das ist genau die Urkunde die Du brauchtest. EWG Übereinstimmungsbescheinigung. Was Du jetzt noch brauchts wären die Aufkleber um die Geräte die ja e1-konform sind auch wirklich e1 zu machen (Deutschland : Formulare Formulare von der Wiege bis zur Bahre...)

  11. #11
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    Hallo!

    Da wäre ich aber nicht so sicher, das Motorola die Plaketten Dir so einfach zum Selbstkleben zuschickt.


    Wir hatten dieselbe Problematik mit unseren Bosch MR11-Geräten.

    Motorola hat für ganz bestimmte Baujahre die EMV-Messung machen lassen und diese Nummern dann bekanntgegeben.

    Nur wir hätten jedes Gerät nach Berlin schicken sollen, Plakette kostete dann auch noch 20 €.
    Die Spinnen. Zumal ich der festen Überzeugung bin, das jedes Gerät die EMV-Messung überleben würde.
    Aber so kann man wieder super neue Geräte verticken und alte noch funktionstüchtige könnt Ihr dann nur noch bei gebrauchten Fahrzeugen einbauen oder bei ebay verticken. Toll.

    Fragt mal so machen Taxifahrer der ein neues Taxi kauft und seine alte Funkanlage nicht mehr einbauen darf und somit wieder tiefer in die Tasche greifen darf.

    Na ja, kurz und gut wir haben für unsere MR11 und sogar die KF 164 eine eigenen EMV-Messung durchführen lassen und alle haben es ohne Probleme geschaftt (war ja auch nicht anders zu erwarten).

    War allerdings auch nicht gerade billig.
    Mfg
    FunkerVogth

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  12. #12
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    Jau gut. Aber jetzt mal anders. Wenn interressiert diese E1 Geschichte überhaubt? Das ist in unserem Fall der Aufbauhersteller des neuen Fzg. Der muß nämlich ein zugelassenes FUG einbauen. Dieses bekommt er von uns mit dieser Bescheinigung von Mot. Ich glaub nicht das die dann auch noch auf so ne Plakette schauen. Und wenns da irgendwo in der Verkleidung eingebaut ist, wer will dann noch was davon wissen? Der Feuerwehr Tüv?
    Mfg Micha
    Die letzten Worte eines Elektrikers:" Was isch´n des fier a Kabel..."

  13. #13
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    Original geschrieben von Florian 8
    ...... Und wenns da irgendwo in der Verkleidung eingebaut ist, wer will dann noch was davon wissen? Der Feuerwehr Tüv?
    Mfg Micha
    Hi,
    im Falle eines Unfalls mit Sicherheit die Versicherung.
    mfg Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #14
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    Der Aufbauhersteller wird kein FuG ohne E1 Zulassung einbauen, da das Fahrzeug danach keine Zulassung für den Straßenverkehr mehr hat und folglich nicht abgenommen werden kann.
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  15. #15
    KBM Gast
    Ja richtig, darum gehts ja. Aber was ist jetzt genau diese Zulassung? Die Herstellerbescheinigung( die übrigens bei Funktronic für ihre Hörer auf der Homepage für Jedermann downloadbar sind) oder ein Kleber mit "E1" auf dem Gerät? Ich denke da das ganze eh etwas Übertrieben wird von wegen Störungen im Fahrzeugbordnetz usw, wird es nach dem Einbau eh keinen mehr juken. Komm selbst au der Kfz Branche und wenn unsere PKWs so anfällig wären dürfte keiner sein Handy ins Handschuhfach legen ohne das sofort die Kiste stehen bleibt.
    In diesem Sinne.
    mfg Micha

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