So ein Thema hatte ich mit meinem Chef auch mal. Der hat sich natürlich bei einem Richter am AG schlau gemacht und bekam gesagt das gelt (zumindest nach dem LBKG RLP) NUR für Arbeitnehmer und nich für Auszubildende!!! Das heisst er kann mich auf jeden Fall da behalten, allerdings hat mein WL sich dann dafür eingesetzt dass ich wenigstens bei größeren Alarmen gehen kann. wobei während der Arbeitszeit bei uns erst einmal die Bediensteten von Stadt und Land RLP alarmiert werden um eben solche Arbeitsverhältnisse zu schonen. Und knapp 35 Mann reichen normalerweise um einen Wohnungsbrand zu löschen oder jemanden aus seinem Auto zu schneiden. für eine Ölspur rücken bei uns z. B. nur 5 Man mit MTF-L aus und die werden über telefon gerufen falls keiner in den 26 Dienstwohnungen sein sollte.

mfg