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Thema: Folgen einer Gross-Razzia ...

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  1. #1
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    Folgen einer Gross-Razzia ...

    Folgen einer Gross-Razzia ...

    Nachdem die Regulierungsbehörde Anfang des Jahres im Rahmen einer Gross-Razzia zeitgleich bei zwölf Funkamateuren im Münsterland Hausdurchsuchungen durchführte und zahlreiche Amateurfunkgeräte beschlagnahmte, weil sie mit Amateurfunkgeräten und mit mehr als 500 mW ERP im Free-Net-Bereich Funkbetrieb durchgeführt haben sollen, wurden am 29. November 2004 zwei Fälle vor dem Amtsgericht Bonn verhandelt. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Bonn T. überzeugte durch eine sorgfältige und verständige Verhandlungsführung, indem sie den für den Tatvorwurf wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten Beachtung schenkte. Das Begehren des Vertreters der Regulierungsbehörde, das Gericht möge ein Rechtsgutachten mit dem Ziel einholen, festzustellen, dass auf den zugewiesenen Frequenzen nur mit den in der Amtsblattverfügung spezifizierten Funkgeräten gesendet werde dürfe, lehnte das Gericht ab. Das Gericht stellte beide Verfahren gemäss § 47 OWiG und ohne Beweisaufnahme ein. Die Kosten des Verfahren fallen der Staatskasse zur Last. Die zur Verhandlung erschienenen 16 Zeugen, es handelte sich um Beamte der Regulierungsbehörde und Polizeibeamte, wurden entlassen. ( Beschlüsse des AG Bonn vom 29.11.2004 – 73 OWi 334/04 und 73 OWi 308/04 –).


    mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

    www.lawfactory-cologne.de

  2. #2
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    hmmmmm......
    wird Deutschland bald ein rechtsfreier Raum ????
    Jedenfalls was Funk anbelangt ???

    Hier kann ja bald jeder machen, was er will, und es passiert nichts...
    finde ich nicht gut.

    meine Meinung..
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
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    Mahlzeit,

    was ist denn die zulässige Ausgangsleistung bei PMR- oder anderen Free-Net-Geräten? Und was ist, davon abgesehen, der unterschied zwischen Funkbetrieb mit ner 25 EUR-Baumarkt-Gurke und nem Amateurfunkgerät das auch in diesen Bereich kann?

    Gruß, otti

  4. #4
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    Zulässige Ausgangsleistung ist bei PMR definitv nur 0,5 Watt (500 mW). Bei Freenet ist's glaub ich ebenfalls so, habs aber nicht genau im Kopf.

    Der Unterschied ist doch logisch und oben erörtert: Man hat wohl angeblich mit einer zu hohen Sendeleistung in diesem BEreich gesendet wo nur maximal 0,5 Watt vorgeschrieben sind.

  5. #5
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    Mit ner "25-Euro-Baumarkt-Gurke" (*lol*) ist es wohl kaum möglich, im professionellen Amateurfunkbereich zu funken oder irre ich mich da?
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  6. #6
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    Original geschrieben von MatthiasO
    Mahlzeit,

    was ist denn die zulässige Ausgangsleistung bei PMR- oder anderen Free-Net-Geräten? Und was ist, davon abgesehen, der unterschied zwischen Funkbetrieb mit ner 25 EUR-Baumarkt-Gurke und nem Amateurfunkgerät das auch in diesen Bereich kann?

    Gruß, otti
    Hi,
    PMR = -Sendeleistung 0,5 Watt

    Amateurfunkgeräte im gleichen Frequenzbereich
    AFU= -Sendeleistung 35 bis 45 Watt, auch mit Endstufen bis zu 750 Watt
    An PMR und Freenet Geräte dürfen keine externen Antennen angeschlossen werden, im AFU Bereich sind jegliche Antennen erlaubt, auch Yagis.
    Geändert von Ebi (30.11.2004 um 14:50 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    Original geschrieben von Diggi
    Mit ner "25-Euro-Baumarkt-Gurke" (*lol*) ist es wohl kaum möglich, im professionellen Amateurfunkbereich zu funken oder irre ich mich da?
    Richtig, aber umgekehrt scheint wohl zu gehen, und diese Fall steht wohl hier in Frage. Damit auch, wie ich es verstanden habe, ob der Funkbetrieb im Freenet nur auf bestimmte, dafür zugelassene Geräte beschränkt sein soll. Deshalb dann meine Frage wo hier (außer der Sendeleistung) das Problem liegt ;-)

    Werd mich nächstes mal um klarere Ausdrucksweise bemühen.

    Gruß, otti

  8. #8
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    Sollte auch nicht böse gemeint sein. Ich bin da selber nicht genau auf einem guten Wissensstand, was jetzt genau als Amateurfunk, Amateurband usw. zählt.. ;))
    Hier könnte Ihre Signatur stehen.

  9. #9
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    Die zur Verhandlung erschienenen 16 Zeugen, es handelte sich um Beamte der Regulierungsbehörde und Polizeibeamte, wurden entlassen.
    Und das zur Weihnachtszeit. Na hoffentlich finden die schnell wieder nen Job !

    SCNR !

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  10. #10
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    Original geschrieben von Carloz
    Und das zur Weihnachtszeit. Na hoffentlich finden die schnell wieder nen Job !

    SCNR !

    greetZ
    CarloZ
    hää?
    das muß man aber jetzt nicht verstehen, oder?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    @Alex: Muß man nicht. Ist nicht schlimm. Es wird schon einer verstehn ;)

    greetZ
    CarloZ
    Wieso is 'Abkürzung' so ein langes Wort ?!

  12. #12
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    Man sollte das Wort "entlassen" mehrdeutig betrachten ;) Dann versteht man auch den Witz...
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