Ist ja schön das Du deine Presentation hier zur Verfügung stellst.Hätte ich mir gerne mal angeschaut da ich dieses Jahr auch noch einen UVV Dienst gestalten muss . Leider lässt sich sich das pdf.Dokument nicht öffnen
MfG Friedhelm
Ist ja schön das Du deine Presentation hier zur Verfügung stellst.Hätte ich mir gerne mal angeschaut da ich dieses Jahr auch noch einen UVV Dienst gestalten muss . Leider lässt sich sich das pdf.Dokument nicht öffnen
MfG Friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
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