Hallo BOS-Funkexperten,

die folgende Frage bezieht sich auf die in Bayern gerade neu entstehenden Integrierten Leitstellen und die von ihnen benutzen Funkverkehrskreise gemäß BOS-Funkrichtlinie.

Bisher wurden in Bayern alle Rettungsleitstellen vom BRK betrieben. Demzufolge war das BRK auch Betreiber der Funkverkehrskreise gemäß Abschnitt 3.1.4 der Zusatzbestimmungen zur BOS-Funkrichtlinie.

Wenn jetzt im Zuge der Einrichtung einer ILSt ein anderer Betreiber zum Zuge kommt, müsste dieser doch auch die Betreiberschaft des bzw. der dazugehörenden Funkverkehrskreise des Rettungsdienstes übernehmen. Weiß hier schon jemand Genaueres, wie das laufen wird?

Gruß, Richard