Ich denke mal, der Betreffende Feuerwehrmann "Bastelgerne" soll froh sein, dass er nicht ein Verfahren wegen Verst. gegen
§ 317 / 3 StGB bekommen hat.
Dieser Beitrag sollte eigentlich nur zum Nachdenken anregen.
mfg Ebi
Ich denke mal, der Betreffende Feuerwehrmann "Bastelgerne" soll froh sein, dass er nicht ein Verfahren wegen Verst. gegen
§ 317 / 3 StGB bekommen hat.
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mfg Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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