Unsere Abteilung (mit einem LF 8/6 ausgerüstet) verfährt schon jahrelang so, wie es jetzt die AA 3 regelt. Diese Anweisung vereinfacht den Aufbau erheblich und beschleunigt den Löschangriff erheblich. Allerdings ist die AA 3 nur für wasserführende Fahrzeuge verwertbar (meine Meinung).

Soviel ich weiß gilt die AA 3 in allen Bundesländern außer Bayern und Berlin. Sicher bin ich mir aber nicht.

Gruß
löschhund