Danke, genau das hatte ich weiter oben gemeint. IIRC stand da auch mal etwas dazu im "Florian Hessen".Original geschrieben von rtw96-84
Laut meinem wissen ist es laut der Stvo. verboten Reflektierende Materialien an Fahrzeugen azubringen die nach vorne Leuchten. Weil wenn man auf einer Bundesstraße fahren würde man den Gegenverkehr blenden, zwar nicht bewusst aber unbewusst. Denkt mal nach da ist was dran.