In Niedersachsen sind Personenbezogene Rufnamen Stadt/Gemeindebrandmeister am Beispiel im LK Harburg 00/99(wobei 00 der Gemeindekennung entspricht), bzw 00/98 für den Stellvertreter, 99/01 und 99/02 für die Kreisbrandmeister - theoretisch könnte man auch die 00/99 auf Schwerpunkt/Stützpunkt vergeben, also neben z. B. 70/99 auch 71/99 - nur Ortsbrandmeister haben in der Regel kein eigenes 4m FuG, also bleibts bei Florentine XXX Ortsbrandmeister...