@Kai.Stollberg,
moin, ich finde, dass es auch mit Recht unbedingt genehmigungspflichtig ist.
Und dass es in Hessen verboten ist, ist auch i.O.
Gerade hier im Rhein-Main-Gebiet gibt es keinen freien 2m oder 4m Kanal.
Mir sind Fälle bekannt, wo durch unberechtigte Ü-Leiteinrichtungen ganze Gleichwellenkanäle lahmgelegt wurden.
Und der Verursacher solcher Störungen bekommt mit Sicherheit Besuch durch die FÜ und da ist ein Betriebsverbot und sofortige Außerbetriebnahme noch das mildeste Mittel.
mfg ebi