@ HLF49/1

Sehr heißes Eisen. Zum einen nichtverwenden der für Bayern vorgeschriebenen Kennzeichnung (RS schwarzer Äskulapstab im schwarzen Kreis, RA roter Äskulapstab im roten Kreis), zum anderen verwenden von Schutzzeichen (Das rote Kreuz ist ja nicht nur Kennzeichen der Hilfsorganisation sondern auch Schutzzeichen im Sinne der Genfer Konventionen und hat im Endeffekt gar nix mit Kennzeichnung medizinischer Qualifikation zu tun)