Hallo !

In Bayern werden die Geräte genehmigt. Voraussetzung ist eine Funkfeststation mit zugeteiltem Rufnamen.Dafür ist aber ein Nachweis über 52 Einsätze (alarmierte) im Jahr nötig.

Ist bereits eine Feststation vorhanden, ist die Genehmigung bei schlechter Alarmierung (Lage...) kein großese Problem. Allerdings wird darauf geachtet, dass die Anzahl der Geräte niedrig bleibt.

Auf einen AU passen ja meist 10 Schliefen - und bei uns haben wir die umliegenden Wehren, denen kein AU genehmigt wird, auch mit drauf. Das ist soweit in Ordnung.