Hi,
schon mal daran gedacht, dass,
wenn das Fahrzeug nach dem 1.10.2002 zugelassen wurde,
die CAM und das Notebook
die sogenannte e Zertifizierung haben müssen ?

Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Die sogenannte CE Prüfung reicht nicht aus.
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Zitat:
Grundsätzlich müssen Geräte, die bestimmungsgemäß während der Fahrt eines Kraftfahrzeugs genutzt werden, die Richtlinie 95/54/EG erfüllen und mit dem EG-Genehmigungszeichen e ... ( Beispiel für Deutschland: e1 ) gekennzeichnet sein.
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mfg Ebi