Es gibt auch nur eine StVO aber trotzdem kann jedes Land die StVO auslegen wie er will *g*
Es gibt auch nur eine StVO aber trotzdem kann jedes Land die StVO auslegen wie er will *g*
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:
" Das ......glaube ich nicht, Alex"
Beste Beipspiel ist der neue Führerschein ab 17 ...Original geschrieben von WernerG
um mit einem (mehr oder weniger bekanntem) schauspieler zu sprechen:
" Das ......glaube ich nicht, Alex"
Nicht jedes BL führt ihn ein, obwohl es ja Bundessache ist kann jedes Verkehersministerium der Länder den Führerschein ablehnen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Du hast aber oben über die "STVO" geschrieben bzw. eine Behauptung aufgestellt!!!!!
In dieser Vorschrift ist das Fahrerlaubnisrecht aber mitnichten geregelt !!!!!!!!
Dieses Rechtsgebiet wird durch die sog. "Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr" = "Fahrerlaubnis-Verordnung" (FeV) geregelt und dort speziell im neu aufgenommenem § 48 a "Begleitetes Fahren" .
Im § 73 FeV wird zusätzlich noch den "obersten Landesbehörden" bzw. "höheren Verwaltungsbehörden" Aufgaben bzw. die Genehmigung von Ausnahmeregelungen zugewiesen.
Also vorher lesen worüber man schreibt, bitte ;-)) (klingt arrogant ist aber nicht so gemeint !)
Sonst führen hier viele Diskussionen ins Abseits oder : OT
Werner
Geändert von WernerG (03.10.2005 um 17:18 Uhr)
Das war nur ein Beispiel das sich nicht auf die StVO bezog, aber hier nochmal eins extra für die StVO
Jedes Bundesland regelt aber auch die Inanspruchnahme von Sonderrechte für die FFW anders.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Auch das glaube ich so absolut dargestellt nicht !
Es mag vielleicht bei den Ausnahmereglungen oder im Rahmen der Ausrüstung von Fahrzeugen mit Sondersignalen (aber das wäre schon wieder StvZO nicht StVO!) andere Auslegungen geben aber diese sind eben durch sog. Verweisungsermächtigungen (an die/auf die obersten/oberen zuständigen Landesbehörden) gesetzlich legitimiert; kein BL würde hier aus eigenem "Trieb" sich Änderungen erlauben wenn es vom Gesetzgeber nicht gewollt/zugelassen worden wäre!
Gruß
Werner
Und nun war dies zum absoluten(!!!) OT-Thema Straßenverkehr(!) mein letzter Hinweis an dieser Stelle/in diesem Forum!
Dafür gibt es andere interessante Foren; wir "reden" hier über "Funk".......im weitesten Sinne ! :-))
Wenn ichs so betrachte wars vertane Zeit sich dazu überhaupt zu äußern. Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.
Fazit:
Was kümmern mich irgendwelche Gesetze, mein FME ist offen wann ich will und wo ich will. Und wenns mir meine Hiorg oder mein BETREIBER DER FUNKVERKEHSKREISE verbietet, kauf ich mir selber einen und mache damit was ich will, denn was meine ist geht niemand was an.
Armes Deutschland. BOS-Funk verkommt zum billigen Jedermannsfunk.
Ich glaube wir können das Thema langsam schließen.
Schönen Abend noch.
Peter
@Peter,Original geschrieben von Funkfreund
Jedes Gesetz läßt sich so auslegen wie man es brechen will und wer sich nicht dran halten will schiebts dann halt auf irgendwelche Sonderregelungen die wiederum so formuliert sind daß sie jeder für sich auslegen kann wie ers braucht.
Schönen Abend noch.
Peter
genau deshalb hab ich mich dann rausgehalten.
Aber:
kommt es wirklich zu einer Anzeige,
dann entscheidet ein Richter und die hier kundgetanen Meinungen süielen überhaupt keine Rolle. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte sagt: "Ich habs aber im Forum gelesen" :-)
Das solls gewesen sein.
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Hallo,
JA es stimmt: BOS ist mehr als Funk, aber nunmal AUCH Funk.
Und hier liegt ganz klar die Regelungskompetenz bei den LÄNDERN!
JA, es stimmt auch. Im Bereich der Telekommunikation hat der BUND die alleinige Kompetenz= FERNMELDEHOHEIT
Der Bund übt diese Fernmeldehoheit auch aus, er gibt den Ländern sowie allen anderen gewisse Spielregeln an die diese sich zu halten haben. Diese nennen sich z.b. TKG und FAG!
In diesem Spielregeln ist zb. festgelegt, dass Betreiber einer ortsfesten Funkstelle mit mehr als 10W EIRP eine Standortbescheinigung brauchen. Es ist festgelegt das nur Funkgeräte innerhalb der BRD betrieben werden dürfen die gewisse Standarts und Grenzwerte einhalten. Es ist festgelegt, das es im Bereich 74,215MHz/84.015MHz bis 77,475/87,255MHz einen Bereich für BOS Funk gibt, dessen Kanäle ein Raster von 20KHz haben und von 347 bis 510 durchnummeriert sind!
ABER:
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
DIes ist eine eine Empfehlung! Dies wurde mal irgendwann von den einzelnen LMI in verbindung mit dem BMI beschlossen. Jedes LAnd darf aber davon abweichen(sofern das Gerät eine FTZ-Zulassung hat), genauso wie jedes LAnd einzelne Typen von FuG´s ausschließen oder nur für bestimmte BOS gestatten darf!
Der Einfachheit halber wurden mal bestimmte Prüfstellen festgelegt, die nach den gemeinsam beschlossenen Kriterien die Funkgeräte überprüfen, ob diese den TR entsprechen. Dies dient nur der Arbeitsteilung. Ausserdem soll so eine gewisse (freiwillige) bundesweite Harmonisierung gewährleistet werden. Der Bund besteht nur auf der FTZ Zulassung (mittlerweile reicht ja CE!) und auch nur die liegt innerhalb seiner Kompetenz!
Der BUND verteilt keine KANÄLE an die Länder
Er wirkt lediglich an der Koordination mit um ein weitgehend Störungsarmes Miteinander zu erreichen!
Dieses ist im Interesse aller!
Es gibt nur den Sonderfall wenn zwei Bundesländer untereinander sich nicht einigen können, das dann der BMI eingreifen soll. mit welcher Kompetenz weiß ich aber nicht!
Dieses Geschieht durch die ZS-IuK die bei der Bundespolizei angesiedelt ist. (aber relativ direkt dem BMI untersteht)
Auch die Bundesbehörden haben sich innerhalb der BL an die dort geltenden Bestimmungen zu halten. Natürlich gibt es aber gewisse Ausnahmeregelungen um eine Bundesweite gleichstellung der Bundesbehörden zu Gewährleisten.
Diese Ausnahmeregelungen sind aber erstmal vereinabrt worden! (zb. regelt der Erlass des Bayrischen STMI ja auch angelegenheiten der Bundesbehörde THW)
Die Verschwiegenheitserklärung ist auch kein Argument, denn
Die Verpflichtung erfolgt nach Landesrecht. DAs LAnd besteht darauf, das entweder jemand vor der Teilnahme am BOS-Funk diese Verpflichtungserklärung (freiwillig) unterschreibt oder eine solche Pflicht sowieso schon für ihn aufgrund seines Dienstverhältnisses besteht.
Tut er dies nicht, so darf er nicht am BOS-Sprechfunk teilnehem!!!
Bei Verstoss gegen diese Erklärung wird das halt über das Strafrecht geandet, welches aber Bundesrecht ist!
(Landesrecht Kann und muss sich ja manchmal auf Bundesrecht beziehen)
Übrigends braucht es in manchen Fällen keine Verpflichtungserklärung! Im gesamten Bereich wo Beamte ihren Dienst tun ist diese Verschwiegenheit bereits durch Ihre Dienstpflichten geregelt. Ein Verstoss gegen diese Dienstpflichten ist ebenfalls ein Fall fürs Strafrecht (Bundesrecht), egal ob BUND-KOMMUNAL-oder Landesbeamter.
Auch im THW zb. gibt es keine Verpflichtungserklärung mehr!
Diese ist nur noch für EXTERNE KRÄFTE die kurzzeitig im THW ihren Dienst versehen vorgesehen (zb externe Fachberater)
Wenn THW-Helfer dennoch eine solche Erklärung unterschreiben sollen, so ist entweder der Funkausbilder nicht informiert, oder er macht dieses ganz bewusst um die Situation DEUTLICH zu machen.
Theoretisch könnte ein LAND darauf verzichten, aber das ist Glücklicherweise nur Theorie.
In unserer Schönen Republik ist viel mehr Landessache als man so denkt. Nur weil etwas 16x gleich bzw. fast gleich ist, muss es ebend NICHT Bundesrecht sein. Vieles ist einfach zur vereinfachung und gewährleistung derselben Lebensbedingungen "Freiwillig" angepasst. Aber das ist dann eine freiwillige Sache der Länder!
Allerdings ist gerade im Bereich der BOS vieles einfach zu uneinheitlich, was allerdings schon mit den JAhren zwischen dem WK-II und der Gründung der BRD im zusammenhang steht!
Gruß
Carsten
Ja, das ist doch auch alles vollkommen richtig. Aber wäre es nicht wirklich langsam mal an der Zeit wenn es dafür klare knallharte verbindliche bundeseinheitliche Gesetze geben würde die für ALLE Teilnehmer am BOS-Funk gelten sollten und nicht durch irgendwelche Erlasse/Sondergenehmigungen/Ausnahmrelegelungen der Länder außer Kraft gesetzt bzw. in ihrer rechtlichen Verbindlichkeit eingeschränkt werden?? Dich würde das doch sicher auch nicht grade freuen wenn du als Funkamateur in ein anders Bundesland fährst um dort QRV zu sein, dort aber durch eine Ausnahmeregelung jedermann mit 1KW auf Kurzwelle ohne Lizenz senden darf! Das ist zwar ein blödes Beispiel, aber irgendwann kommen wir mal dorthin!
Die Länder sollten ein Mitspracherecht bei solchen Gesetzgebungen behalten, aber daß jedes Bundesland seinen eigenes Gesetz zur gleichen Rechtslage macht muß nicht sein!
Peter
Ein großes Problem is doch zB ....
In vielen Bundesländern überwachen die Leitstellen die Funkverkerhskreise ...
In Bayern gibts flächendeckend keine Leitstellen und deswegen werden bestimmte Personengruppen eben mit Überwachungsmeldern ausgestattet.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Die Innenministerkonferenz hat im Rahmen der neuen BOS-Funkrichtlinie beschlossen, dass alle Geräte, die im BOS-Funk eingesetzt werden, gemäß TR zugelassen sein müssen. Im gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 vom 29.06.2000 (GMBl 2000 S. 413), Nr. 5. heißt es:Original geschrieben von DG3YCS
Der BUND legt nicht für die Länder verbindlich fest, dass ein Funkgerät für die BOS neben der FTZ Zulassung noch eine FuG Zulassung braucht!!!
]
"5. Technische Richtlinien der BOS
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Teilnahme am BOS-Funk nur nach den Technischen Richtlinien der BOS zugelassene Funkgeräte verwendet werden dürfen"
Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))
Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.
Peter
Überwachung der Funkdisiziplin, oder es kann ja auch mal vorkommen, daß ein Feuerwehrauto irgendwas mitteilen und somit ein Ansprechpartner zur Verfügung steht.Original geschrieben von Funkfreund
Das wirst du vielleicht auch mal noch erleben daß du nicht mehr von der Polizei alarmiert wirst... :-))
Stimmt. Wenn es aufgrund der Alarmierungsstruktur notwändig ist, ist ja nichts gegen den Einsatz von Überwachungsempfängern einzuwenden. Jedoch ist mir nach wie vor schleierhaft was da überwacht werden muß?? Sind da keine Schleifen programmiert und der Alarm wird bloß durchgesagt daß er deswegen ständig offen sein muß?? Kann ich mir nicht vorstellen.
Peter
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Hallo,
Ich will mich gar nicht wertend in die Diskussion einmischen und tue dies auch nicht. (wenn man meine Beiträge mal genau liest wird man dieses feststellen)
Mir ist es in dieser Diskussion eigendlich egal ob nun offene Meldeempfänger oder nicht. Privat habe ich eine Meinung, aber die werde ich hier nicht Kundtun, dazu ist mir das Thema viel zu Emotionsgeladen!
Ich habe mich jetzzt nur in die Diskussion eingeklinkt, weil es vom ursprünglichen Thema weg und immer mehr um die Frage ob der zitierte Erlass (in anderen Ländern gibt es teilweise ähnliche regelungen) nun überhaupt rechtens ist oder nicht.
Hier wurden dann die Gesetze und Regelungen (teilweise abwegig) wieder so ausgelegt das die dem eigenen Weltbild entsprachen z.T. begründet mit dem eigenen, völlig anderen, Landesrecht.
BOS Funk ist nunmal der Betriebsfunk der Sicherheitsbehörden.
Im Betriebsfunk kann der Betreiber ja auch gewisse Regelungen ZUSÄTLICH zu den vorschriften des TKG und FAG einführen.
Der Betreiber kann ja durchaus auch vorschreiben das er nur Geräte in seinem Netz zuläßt, die bestimmte Kriterien erfüllen (vgl. mit der BOS zulassung der FuG´s), Aber er kann keine Geräte zulassen die der Träger Der Fernmeldehoheit nicht gestattet. (vgl. FTZ-Zulassung)
Auch kann der Betreiber eine gewisse art der Gesprächsführung vorschreiben oder von seinen Mitarbeitern Verschwiegenheit verlangen.
Er kann aber auch nach seinem Gutdünken ausnahmen von seinen eigenen Regeln zulassen oder Personen benennen die ebenfalls im gewissen Rahmen Ausnahmen gestatten können.
Natürlich währe es schon schön, wenn man EINE einheitliche Regelung für alles hätte. Ich bin es auch leid mich mit vielen verschiedenen LAndesspezifischen Regelungen beschäftigen zu müssen. Und das gilt nicht nur für den BOS-Funk.
Aber es ist nunmal so, wir haben in diesem Land nicht nur einen Gesetzgeber sondern 17!!!
Dazu noch unzählige Kommunen die wiederum ihre eigenen Regelungen für manches erlassen können.
(In der einen Stadt darf ich Tauben füttern, in der anderen Kostet mich das 200Eur. ICh darf in der einen Stadt auf Pflaster spucken, in Köln kostet mich das 50Eur. auch wenn es kein Kaugummi war. In manchen Städten kann ich Nachts Straffrei in den Stadtpark pinkeln, in Düsseldorf bin ich dann 50eur. ärmer)
Teilweise sind die Kompetenzgrenzen ebend für den LAien nicht so klar zu erkennen (obwohl sie exestieren). Und es nunmal so, das nur weil ein Regelwerk auch Regelungen über den Funk beeinhaltet, es nicht unbedingt gleich unter die Fernmeldehoheit des Bundes fällt.
Aber eines kann man abschließend schon sagen:
Die Situation in Bayern dürfte ja jetzt klar sein, sie ist ausführlich dargestellt und besagt das KBM´s, STBM´s, OB´s des THW und einige wenige besonders benannte Personen einen Melder mit Mithörfunktion haben dürfen.
Alle anderen NICHT.
Diese REGELUNG steht NICHT im GEGENSATZ zum BUNDESRECHT, da das Bundesrecht nur das befugte und unbefugte Mithören regelt. ES MACHT ABER KEINE AUSSAGE ÜBER DIE BEFUGNISS SELBER. Dies ist LANDESRECHT!!!
Wie es in anderen Bundesländern aussieht kann natürlich hier diskutiert werden.
Aber eines dürfte wohl KLAR sein.
ES WIRD IN KEINEM BUNDESLAND EINE REGELUNG GEBEN DIE EINEM EINFACHEN FW´ler, THW´ler oder RD´ler EINEN MELDER MIT MITHÖRFUNKTION OFFIZIELL ZU HABEN UND ZU NUTZEN ERLAUBT.
DEM PERsONENKREIS DER FÜR DIESE AUSNAHME INFRAGEKOMMT, DEM KANN MAN ES DURCHAUS ZUTRAUEN SICH FÜR IHREN BEREICH EINE RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT EINZUHOHLEN.
Alles andere ist höchsten eine örtliche Duldung. Dieses kann aber auch nach hinten losgehen. Wenn man dann vorm Kadi steht kann man sich höchsten nur noch auf dem Umstand des §17 STGB -Verbotsirrtum- berufen.
Man könnte dann zb. argumentieren, dass eine vorgesetzte Person (zb. STBI) einem dies genhmigt hat (Mach menn oder mir doch egal) und man davon ausgegangen ist damit währe es rechtskräftig genehmigt.
Dieses würde allerdings nur klappen wenn man WIRKLICH gefragt und diese Antwort bekommen hat und man nicht nachweislich anderweitig gut informiert ist. Einen aktiven User dieses Forums zb. würde das nicht viel bringen.
Aber auch wenn die o.g. Vorraussetzungen vorliegen ist es immer noch Sache des Richters, ob der den §17 STGB berücksichtig oder nicht...
Gruß
Carsten
EDIT: @Grisuchris
Die Länder legen aber wiederum für sich selber fest, ob sie sich an die Beschlüsse der Innenministerkonferenz halten wollen!.
Ausserdem regelt dieser Beschluss nur die generelle Situation, dies wird so ja auch durchgeführt.
Sondergenehmigungen sind aber aussen vor. Deshalb heiß es ja auch -SONDER-genehmigung.
EDIT2:
Dieses ist so auch in den Zusatzbestimmungen und ergänzenden Hinweisen zur BOS-Funkrichtlinie unter: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf
zu finden.
Unter §10 findet sich der der von dir Zitierte Hinweis, allerdings lautet der letzte Satz:
ZITAT:
Der Betrieb von nicht für die BOS zugelassenen Funkanlagen auf den Frequenzen der BOS in Bayern bedarf der vorherigen Zustimmung des Staatsministeriums des Inneren
ZITAT ENDE
Geändert von DG3YCS (03.10.2005 um 21:21 Uhr)
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