ich schreibs jetzt einfach mal hierein
Die Versicherungskammer Bayern informiert:
Feuerwehrangehörige, die ihr Privatfahrzeug im Einsatzfall (d. h. bei Inanspruchnahme des Sonder- und Wegerechtes), insbesondere für Fahrten von der Wohnung zur Einsatzstelle oder zum Feuerwehrhaus nutzen, sollten diesen Umstand ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung formell mitteilen.
Versicherungsschutz in voller Höhe für Drittschäden ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung dann gegeben, wenn der Versicherung die so genannte „Gefahrenerhöhung" bekannt ist.
Wenn die Gefahrenerhöhung dem Versicherer nicht bekannt ist, könnte der Versicherer den Feuerwehrangehörigen bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
Quelle: http://www.lfv-bayern.de/aktuell%20topp%20aktuell.htm
Der Text scheint etwas unverständlich geschrieben worden zu sein, denn es scheint schon zu reichen wenn der Feuerwehrmann auf dem Weg ins Gerätehaus nur Sonderrechte in Anspruch nimmt, daß die Versicherung schon den FM in Regress nehmen kann.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.