Wir im LV Westfalen-Lippe haben leuchtrote Jacken gemäß GUV sowie leuchtrote Hosen bzw. graue Hosen für den OV und leuchtrote Hosen für den RD.
Der LV WL hatte sich damals der GS Entscheidung nicht angeschlossen meines Wissens und hat halt die leuchtroten Jacken und Hosen in die Dienstbekleidungsordnung genommen. Es ist aber im LV WL auch möglich die Pyrmontroten Klamotten zulässig, wobei die Hosen dann zwei silberne Reflexstreifen haben müssen.