Hallo Kater Köln,
die RegTP führt zwar die messtechnische Funküberwachung durch, die organisatorische wird jedoch für alle BOS Kanäle von der ZPD in Duisburg (auch für die nichtpol. BOS) durchgeführt.
Die ZPD ist dirket dem IM des jeweiligen Bundeslandes unterstellt und nur diese kann die RegTP zu Messung z.B. durch Störsender auufordern. Die RegTP kann gegen Störer z.B. Funkamateure , Bastler (FME-Prüfsender !) vorgehen aber nicht gegen die BOS an sich. Für den reibungslosen Funkbetrieb ist zunächst die zustandige Leitstelle zuständig, dann die ZPD und das IM. Ein Kanalwechsel kann nur von der ZPD (im Auftrag des IM) angeordnet werden.
Die geschieht entweder aus organisatorischen Gründen (Zsammenlegung Leistellen) oder aus technischen Gründen (Überreichweiten, Störung anderer BOS Nutzer). Das solche Sachen wie augedehnte Privatgespräche, Musikträger etc unterbleiben sollen ist wohl klar (Funklehrgang !!!) und sollten die absolute Ausnahme sein.
Bei Störungen mischt sich die RegTP übrigens nicht aktiv in den Funkverkehr ein (darf Sie auch nicht sie nämlich keine BOS, nur bei Gefahr im Verzug auf Anordnung der Justizbehörden oder der Polizei)