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Hi Jörg, liebe Kameraden,
in Niedersachsen müssen alle Funkanlagen auf dem Dienstweg bei der Landesregierung angemeldet werden.
Hierfür gibt es drei verschiede Vordrucke:
- Feuerwehren
- Rettungsdienst/Hilfsorganisationen
- Katastrophenschutz
Nach wie vor müssen auch die Funkmeldeempfänger angemeldet werden und nach Genehmigung/Registrierung gibt es auch nach wie vor den Stempel der Landesregierung.
Nur ortsfeste Funkanlagen werden von der Landesregierung der RegTP zur Genehmigung vorgelegt. Dafür gibt es wieder einen anderen Vordruck. Dazu gehören auch weitere Angaben und Skizzen (EMV-Berechnungen usw.).
MkG
Manfred
Funki
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