Hallo

ich würde dir Raten auch einen unbeleuchteten Dachaufsetzer zu verwenden. Ich habe selbst nur einen Unbeleuchteten Dachaufsetzer und der wird am Tage genauso wahrgenommen und Nachts kannste ja fast darauf verzichten weil weniger Verkehr ist. Wenn dir ein anderer Verkehrsteilnehmer den Weg frei machen will dann macht er das auch mit einem normalen Dachaufsetzer, denn wenn er nicht will dann hilft dir ein blinkender auch nichts.

Es gibt da ein Sprichwort: " Wo kein Kläger da kein Richter" und nach der STVO ist es halt verboten.Und ein Staatsanwalt oder Richter haben Zeit, Zeit die du im Einsatz nicht hast weil du dich in Sekunden entscheiden mußt.

Gruß

Bernd