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Thema: [Sammelthread] Kurioses bei eBay & Co.

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Frage: Auf welchen Kanal bzw. welchen Frequenzbereich ist der Melder programmiert? MfG
    Antwort: Es handelt sich nur um das EIN FOTO vom Swissphone Quattro XLSi. Das steht auch in der Auktion

    Hier

  2. #2
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    Was ist daran komisch ? Er schreibt doch ganz deutlich das es sich nur um ein Bild bzw. Foto
    handelt. Wenn die Bieter so bescheuert sind und sich den Text nicht durchlesen haben die
    doch wirklich selber schuld. Der Verkäufer hat es ja schon drei mal geschrieben.
    Gruss Flo

  3. #3
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    387
    jo das stimmt ja... aber das zeigt das nicht genau gelesen wird. sobald man nen melder sieht wird der kopf ausgeschaltet. wie bei frauen die schuhe sehen ;-)
    mit freundlichen Grüßen

    doubleG112
    -----------

  4. #4
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    594
    Nun bin ich aber mal gespannt, was so ein Foto bringt..... Dann zieh ich morgen mit der Kamera los und verkauf auch ein paar Bilder. :-D

  5. #5
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Was ist daran komisch ? Er schreibt doch ganz deutlich das es sich nur um ein Bild bzw. Foto
    handelt. Wenn die Bieter so bescheuert sind und sich den Text nicht durchlesen haben die
    doch wirklich selber schuld. Der Verkäufer hat es ja schon drei mal geschrieben.
    Bei der ersten Angabe konnte man schon noch davon ausgehen, dass es sich wirklich um einen XLSi handelt.
    "Es handelt sich hierbei um ein Swissphone Quattro XLSi, Bild."
    So ist hier keine Aussage von ihm das es sich um ein Bild handelt, sondern nur als Verweis auf das angegebene Bild zu verstehen.

    Wählt nun ein Ebayer die Beobachtungsfunktion aus und bietet dann einfach, kann sowas leicht nach hinten losgehen da er, laut dem ersten Text, im Glauben sein muss einen FME zu ersteigern.

    Aber alle können ja schön ihre bisherigen Gebote noch wieder zurückziehen, da er am 21.04.11 um 20:47 die Beschreibung geändert, bzw. ergänzt hat.
    Also immer schön lesenn....
    Geändert von Rescue_911 (22.04.2011 um 00:13 Uhr)
    Greets

    Rescue

    --
    Wenn einem alles gegen den Strich geht, sollte man einen Punkt machen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Florian 40 Beitrag anzeigen
    Was ist daran komisch ? Er schreibt doch ganz deutlich das es sich nur um ein Bild bzw. Foto
    handelt. Wenn die Bieter so bescheuert sind und sich den Text nicht durchlesen haben die
    doch wirklich selber schuld. Der Verkäufer hat es ja schon drei mal geschrieben.
    Ganz klar: Nein!
    Hier liegt eine Täuschungsabsicht vor. Der Verkäufer spekuliert darauf, dass sich Käufer das Kleingedruckte nicht durchlesen und deutlich über dem tatsächlichen Wert bieten.
    Zumal in diesem Fall die Beschreibung geändert wurde und die 'Erklärungen' erst später hinzugefügt worden sind.
    Hierzu gibt es einiges an Gerichtsurteilen. Habe mal einen Fall auf die Schnelle gefunden:

    http://www.123recht.net/forum_topic....59673&ccheck=1

    Ich hoffe, dass der Höchstbieter Anzeige erstattet.

    Gruß,
    ahk

  7. #7
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    Immer diese Rechtsverdreher. Das mit dem "Bild" wie Rescue_911 es schrieb kann ich
    nachvollziehen aber danach hat er es auf "Foto" geändert. Was kann man da noch falsch
    verstehen ? Wenn ich einen Artikel ersteigere lese ich mir auch die Beschreibung durch
    und jetzt wie in diesem Fall steht es sehr deutlich in der Auktion mit drin.

    Bei Deinem Beispiel mit der Handyverpackung finde ich es richtig das er verknackt wurde
    denn hier scheint er, zumindest den angaben nach im Link, ausführlich das Handy noch
    beschrieben zu haben. Dieses tut der FME Verkäufer jedoch NICHT.

    Gruss Flo

    PS: Frohe Ostern
    Gruss Flo

  8. #8
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    1.289
    Gott sei Dank bist Du kein Jurist.

    Warum in aller Welt sollte jemand ein BILD von einem Quattro bei eBay in der Kategorie
    * TV, Video & Elektronik > Funktechnik > TR-BOS > Geräte
    anbieten, ausser in der Hoffnung ' jeden Tag steht ein Dummer auf' der die Beschreibung nicht genau genug liest.

    Übrigens, lies Dir mal §263 Stgb durch:
    http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

    Bereits der Versuch ist strafbar. Und in diesem Fall hat der Anbieter die Beschreibung erst nach und nach ergänzt nachdem bereits sehr hohe Gebote abgegeben wurde. Auch dort kann man ihm unterstellen, in der Hoffnung gehandelt zu haben, dass die Bieter die Änderung nach der Gebotsabgabe nicht mehr mitbekommen.

    Ich würde dem Höchstbietenden empfehlen den Kauf mit Berufung auf §119 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) anzufechten und gleichzeitig Strafanzeige wegen Verstoß gegen §263 Stgb stellen.

    Gruß,
    ahk

  9. #9
    Registriert seit
    22.04.2002
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    Da stimme ich Dir zu, was ein Glück bin ich kein Jurist und ich werde mich auch nicht
    mit irgendwelchen §§§ auseinandersetzen.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  10. #10
    Registriert seit
    18.04.2006
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    1.599
    Hm, schaut euch doch mal das Bewertungsprofil von User Saaldorf an...
    Schon irgendwie komisch, dass bei ihm fast alles ein gewisser Herr Hausmeister erwirbt, oder??

    http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI...ab=AllFeedback

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