Ganz klar: Nein!
Hier liegt eine Täuschungsabsicht vor. Der Verkäufer spekuliert darauf, dass sich Käufer das Kleingedruckte nicht durchlesen und deutlich über dem tatsächlichen Wert bieten.
Zumal in diesem Fall die Beschreibung geändert wurde und die 'Erklärungen' erst später hinzugefügt worden sind.
Hierzu gibt es einiges an Gerichtsurteilen. Habe mal einen Fall auf die Schnelle gefunden:
http://www.123recht.net/forum_topic....59673&ccheck=1
Ich hoffe, dass der Höchstbieter Anzeige erstattet.
Gruß,
ahk