Hi,

Zitat von
knuddl
Ich denke aber der Käufer kann auf ein IPhone bestehen, denn er hat als Handy-Artikelmerkmal ein Apple Smartphone 3GS 32MB angegeben. Ein Karton hat dieses Merkmal nicht! Und die Bezeichnung OVP ist zwiespältigt, denn sie wird auch als Merkmal abgegeben das mit Originalverpackung geliefert wird. Also könnte man von Arglistiger Täuschung reden, da der Verkäufer mit Absicht die Aktion so gestaltet hat um ein höheren Wert zu erzielen. Auch wenn er es dann klein am Ende kurz erwähnt.
Greets
Rescue
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Wenn einem alles gegen den Strich geht, sollte man einen Punkt machen.