Zitat von Fabpicard
Die bringt ihm aber nichts.
Denn für vorsätzlich begangene Straftaten, was Beleidigung bzw üble Nachrede ja ist, zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.
Zitat von Fabpicard
Die bringt ihm aber nichts.
Denn für vorsätzlich begangene Straftaten, was Beleidigung bzw üble Nachrede ja ist, zahlt die Rechtschutzversicherung nicht.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
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