Gott sei Dank bist Du kein Jurist.

Warum in aller Welt sollte jemand ein BILD von einem Quattro bei eBay in der Kategorie
* TV, Video & Elektronik > Funktechnik > TR-BOS > Geräte
anbieten, ausser in der Hoffnung ' jeden Tag steht ein Dummer auf' der die Beschreibung nicht genau genug liest.

Übrigens, lies Dir mal §263 Stgb durch:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__263.html

Bereits der Versuch ist strafbar. Und in diesem Fall hat der Anbieter die Beschreibung erst nach und nach ergänzt nachdem bereits sehr hohe Gebote abgegeben wurde. Auch dort kann man ihm unterstellen, in der Hoffnung gehandelt zu haben, dass die Bieter die Änderung nach der Gebotsabgabe nicht mehr mitbekommen.

Ich würde dem Höchstbietenden empfehlen den Kauf mit Berufung auf §119 BGB (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__119.html) anzufechten und gleichzeitig Strafanzeige wegen Verstoß gegen §263 Stgb stellen.

Gruß,
ahk