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Thema: Bezahlung freiwilliger Feuerwehrleute

  1. #1
    madmaxla Gast

    Bezahlung freiwilliger Feuerwehrleute

    Hallo zusammen.

    Ich denke, es ist ja allgemein bekannt, dass Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in Baden Württemberg (zumindest dort), für Einsatz- Übungs- Dienste bezahlt werden.

    Ist das in Bayern grundsätzlich nicht der Fall???
    Bei uns zumindest ist eine Bezahlung freiwilliger FW-Kameraden nicht gegeben. Obwohl unsere Wehr ca. 300 Einsätze im Jahr hat.

    Hoffe auf zahlreiche Antworten.

    MfG

    Madmax L.A.

  2. #2
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    Du darfst hier zwei Dinge nicht durcheinanderwerfen.
    In B-W gibt es keine Lohnfortzahlung an den Arbeitgeber, bzw. erst ab weiß der Teufel wie vielen Stunden. Daher erhält der Feuerwehrangehörige eine Bezahlung (die er in der Zeit ja nicht hat!) von der Stadt/gemeinde. Diese ist i.d.R. so gering, daß sie nicht an den Lohn herankommt, und deshalb unabhängig von der Uhrzeit bezahlt wird.

    In anderen Bundesländern, z.B. Hessen bekommt der Arbeitgeber seinen Lohn, den er dem Arbeitnehmer weiter bezahlt, von der Gemeinde/Stadt erstattet. Deshlab erhält der einzelne FA keine weitere Bezahlung, von Sonderposten wie Wehrführer, Gerätewart und Jugendwart mal abgesehen, die bekommen eine monatliche Entschädigung, bei uns z.B. WF 40, der Rest 20 €.
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
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    Hmm vom Prinzip her hieße eine bezahlte Feuerwehr ja dann auch nicht mehr Freiwillige Feuerwehr, wenn die FFM für ihre Dienste entlohnt würden *gg*

    Spass beiseite, bei uns wird man auch nicht bezahlt, bzw. es gibt dann normal vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung (nach der Freistellung vom Betrieb für den Einsatzdienst).

  4. #4
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    Hallo!

    Es wird ja auch nur wenn die reine Einsatzzeit und nicht die Arbeitsszeit in einer Feuerwehr bezahlt.
    Also alles was mit Einsatz zutuen hat, und die Arbeiten außerhalb der Einsätze nicht!

    In Hessen gibt zusätzlich zur Lohnfortzahlung das Brandstundengeld, welches jeder einzelne ausgezahlt bekommt.
    Weiß nicht ob es überall so gehandhabt wird, aber die Berechnung sieht so aus das es das Brandstundengeld ab 10min. Einsatzdauer beginnt, bis 59min. als 1 Stunde zählt und danach jede angefangene Stunde als ganze berechnet wird. Z.b. Einsatzdauer 1h 25min = 2 Einsatzstunden = 16,38€.

    Verpflegung an Einsatzstellen bleibt davon unberührt. Das wird ja meistens durch Örtl. Stellen wie Bäckereien, Metzergeien oder Soziale Dienste durch DRK ASB usw., oder durch eigenes Personal erledigt.

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (21.01.2006 um 14:08 Uhr)

  5. #5
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    In Baden-Württemberg gibt es definitiv die Lohnfortzahlung durch die Kommune.

    Wir bekommen von unserer Gemeinde zusätzlich pro Einsatzstunde eine "symbolische" Aufwandsentschädigung. Diese wird je nach Schwierigkeitsgrad des Einsatzes bemessen (VU oder Atemschutzeinsatz) und dies ist in der Feuerwehrsatzung geregelt.
    Zur Zeit finden Verhandlungen über die Höhe der Entschädigungen statt (bis jetzt Tarif von 1960!).

    Gruß
    löschhund

  6. #6
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    kenn auch jemand in B-W
    diese bekommen am Tag pro angefange stunde 11 € und für jede nachtstunde 22€ dafür gibts aber keine lohnfortzahlung
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Original geschrieben von löschhund
    In Baden-Württemberg gibt es definitiv die Lohnfortzahlung durch die Kommune.
    Aber nicht, wie z.B. in Hessen im gesetz festgeschrieben. Wenn das eure Gemeinde so macht, habt ihr Glück.
    Viele Grüße

    Christian

  8. #8
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    So wie ich weiß, ist die Lohnfortzahlung in Ba-Wü im §17 des FwG festgelegt.

    Gruß
    löschhund

  9. #9
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    Bei uns vom DRK ist es so geregelt, dass wenn wir zur Unterstützung der FF im Stadtgebiet alarmiert werden, bekommen wir eine pauschale pro Stunde und keine Lohnfortzahlung, aber nicht an Wochenenden und Abends.
    Werden wir zu einem MANV alarmiert wird es über die Lohnfortzahlung gemacht.

  10. #10
    dooley112 Gast
    Hallo
    also für Bayern gilt folgendes:
    der Feuerwehrdienstleistende erhält während des Einsatzes und bei Ausbildungsveranstaltungen seinen Lohn weiter wie wenn er gearbeitet hätte. Der Arbeitgeber kann sich diesen Ausfall bei der Gemeinde zurückerstatten lassen. Gleiches gilt wenn der Feuerwehrmann selbständig ist.
    Aufwandsentschädigungen erhalten nur der 1.u.2.Kommandant
    (berechnet sich nach den Fahrzeugen)
    Da das Thema Verpflegung schon gefallen ist:
    Bei einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden besteht ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung.
    Nachzulesen in den Art.9,10 BayFwG sowie der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG

    Gruß
    Tom

  11. #11
    Registriert seit
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    Original geschrieben von dooley112
    Hallo
    also für Bayern gilt folgendes:
    der Feuerwehrdienstleistende erhält während des Einsatzes und bei Ausbildungsveranstaltungen seinen Lohn weiter wie wenn er gearbeitet hätte. Der Arbeitgeber kann sich diesen Ausfall bei der Gemeinde zurückerstatten lassen. Gleiches gilt wenn der Feuerwehrmann selbständig ist.
    Aufwandsentschädigungen erhalten nur der 1.u.2.Kommandant
    (berechnet sich nach den Fahrzeugen)
    Da das Thema Verpflegung schon gefallen ist:
    Bei einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden besteht ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung.
    Nachzulesen in den Art.9,10 BayFwG sowie der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG

    Gruß
    Tom
    Mich würde echt mal interessieren, warum sich die Aufwandsentschädigung nach der Anzahl der Fahrzeuge errechnet?
    Wer erfindet denn so einen Blödsinn?

  12. #12
    Registriert seit
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    weil je größer die wehr desto mehr einsätze und desto größer die verantwortung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    bei uns im kreis (SIG BaWü) bekommen wir ca 11 euro auf die stunde. mit kleinen unterschieden bei den einzelnen wehren.

  14. #14
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    Wir bekommen ab sofort 18 € pro Stunde, wenn mit Atemschutz vorgegangen wird. Ohne AS 15 €.

    Gruß
    löschhund

  15. #15
    Matze81 Gast
    Klasse, Knete für FW-Tätigkeit.

    Wie macht Ihr das mit den Steuern?
    Was machen die, die sich eine Nebentätigkeit laut Arbeitsvertrag von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen müssen?
    Schon mal was von "Ehrenamtlichkeit" gehört?
    Ich finde die hessische Regelung betr. Lohnfortzahlung sehr gut, die Funktionsträger wie WF und GW erhalten ja zusätzliche Aufwandsentschädigungen.
    Wer zahlt eigentlich den "Lohn"? Die Gemeinde?

    Übrigens bedeutet "freiwillig" nicht zwangsläufig "unentgeltlich", nachschlagen hilft, vgl. auch den sog. "Freiwilligen Polizeidienst".
    Die Unentgeltlichkeit wird idR. vielmehr durch das Wort "ehrenamtlich" gekennzeichnet.

    mfG

    Matze

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